Pflegeberuf

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Lokales
Die Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal ist rechtens. Der Schutz vulnerabler Gruppen habe Vorrang, begründete das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seine Entscheidung. | Foto: Malteser Neckar-Alb

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal ist rechtens

Bundesverfassungsgericht. Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, die sich gegen § 20a, § 22a und § 73 Abs. 1a Nr. 7e bis 7h des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) richtet. Darin ist die auf bestimmte Einrichtungen und Unternehmen des Gesundheitswesens und der Pflege bezogene Pflicht geregelt, eine COVID-19-Schutzimpfung, eine...

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