Lokales
Stadt Landau weist auf geltendes Versammlungsverbot hin
Ausnahmevorbehalt ist nicht zulässig
Landau. Die Allgemeinverfügung, die die Stadt Landau am 17. März zur Umsetzung der bundesweit geltenden Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor dem neuartigen Corona-Virus erlassen hat, beinhaltet auch ein Versammlungsverbot. Darauf macht die Stadtverwaltung aus aktuellem Anlass nun noch einmal gesondert aufmerksam. Demnach heißt es in Ziffer 6 der Verfügung: „Veranstaltungen sind untersagt. Ein Ausnahmevorbehalt ist nicht zulässig. Hierunter fallen auch Versammlungen nach dem...