Verwarngeld droht
Viernheim: Parkberechtigungen im Pkw sichtbar auslegen
Viernheim. Leider kommt es in den vergangenen Wochen häufig vor, dass die Stadtpolizei im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs Verwarnungen erteilen muss, weil die notwendigen Parkberechtigungen, wie zum Beispiel Bewohnerparkausweise, Ausnahmegenehmigungen, Parkscheine oder Parkscheiben nicht oder nicht ausreichend sichtbar im Pkw ausgelegt sind. Dieser Fall tritt vor allem dann ein, wenn nicht alle für die Stadtpolizei erforderlichen Informationen oder Felder auf der Parkberechtigung...