Stadtverwaltung Ludwigshafen informiert
Umgang mit Schreckschuss- und Signalwaffen an Silvester und Neujahr
Mit Blick auf den bevorstehenden Jahreswechsel und das in diesem Zusammenhang übliche Abbrennen sowie Abschießen von Silvesterfeuerwerk weist der Bereich Öffentliche Ordnung der Stadtverwaltung Ludwigshafen auf die dabei einzuhaltenden Vorschriften hin. Das Verschießen von speziell für Schreckschuss- und Signalwaffen zugelassener Silvestermunition ist ohne behördliche Erlaubnis lediglich auf befriedeten beziehungsweise umzäunten Anwesen zulässig. Dabei kann es sich um ein eigenes oder – mit...