Netzwerkdurchsetzungsgesetz ab 1. Februar
Gegen Hasskriminalität
Baden-Württemberg. Zum 1. Februar 2022 tritt die gesetzliche Meldepflicht für soziale Netzwerke nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft. Diensteanbieter sind danach verpflichtet, dem Bundeskriminalamt (BKA) Inhalte zu melden, die Straftatbestände wie Volksverhetzung, Billigung von Straftaten, Kinderpornographie oder Bedrohung erfüllen können. Das BKA gibt die Verfahren dann über die Landeskriminalämter an die Staatsanwaltschaften im Land ab. Die baden-württembergischen...