Steuern

Beiträge zum Thema Steuern

Ratgeber
Symbolbild sparen | Foto: Gerd Altmann/Pixabay

Abmilderung der Corona-Krise
Verbesserte steuerliche Entlastung für Alleinerziehende

Region. Alleinerziehenden erhalten zum Ausgleich der erziehungsbedingten Mehraufwendungen einen Steuerentlastungsbetrag. Zur Abmilderung der Corona-Krise wurde dieser für zwei Jahre (2020 und 2021) von bisher 1.908  auf 4.008 Euro (Erhöhung um 2.100 Euro) angehoben, dies bestätigt das Finanzamt Speyer- Germersheim. Alleinerziehende Steuerpflichtige können diesen Entlastungsbetrag beanspruchen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld...

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.

Powered by PEIQ