Abmilderung der Corona-Krise
Verbesserte steuerliche Entlastung für Alleinerziehende
Region. Alleinerziehenden erhalten zum Ausgleich der erziehungsbedingten Mehraufwendungen einen Steuerentlastungsbetrag. Zur Abmilderung der Corona-Krise wurde dieser für zwei Jahre (2020 und 2021) von bisher 1.908 auf 4.008 Euro (Erhöhung um 2.100 Euro) angehoben, dies bestätigt das Finanzamt Speyer- Germersheim.
Alleinerziehende Steuerpflichtige können diesen Entlastungsbetrag beanspruchen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht. Voraussetzung ist zudem, dass Alleinerziehende nicht in einer Haus- bzw. Wohngemeinschaft oder einer Partnerschaft leben oder nach Trennung noch vom steuerlichen Splittingtarif für Verheiratete profitieren.
Der Erhöhungsbetrag von 2.100 Euro wird bei bestehender Steuerklasse II automatisch als Freibetrag in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen eingetragen und damit dem Arbeitgeber zum elektronischen Abruf Anfang August bereitgestellt.
Ein Antrag ist nicht erforderlich.Spätestens bei der Lohnabrechnung für September 2020 wirkt sich der Freibetrag aus.
Ist die steuerliche Entlastung bei der Lohnabrechnung nicht enthalten, sollte das zuständige Finanzamt um Überprüfung und Anpassung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale gebeten werden. Auch für 2021 wird der Erhöhungsbetrag bei Steuerklasse II automatisch berücksichtigt.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
Heike Schwitalla auf Facebook |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.