Verbraucherzentrale rät zu kurzen Kündigungsfristen
Kurze Fristen bei Strom und Gas
Pfalz. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät, sich bei Verträgen mit Strom- oder Gasversorgern nur kurz zu binden. Erstlaufzeiten von zwölf oder 24 Monaten sollten wegen des dynamischen Energiemarktes gemieden werden. Auf der sicheren Seite ist, wer sich nur sehr kurze Zeit bindet, etwa nur einen Monat. Wird eine Vertragslaufzeit von einem Monat gewählt, endet der Vertrag nach diesem Monat nicht, so Max Müller, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale. Er verlängert sich automatisch,...