Der aktueller Entwurf ist online einsehbar
Neue Tempolimits im Rahmen des Lärmaktionsplans
Karlsruhe. Die Stadt soll leiser werden: Das ist Ziel bei der Fortschreibung des „Lärmaktionsplans“ (LAP). Neue Gestaltungsmöglichkeiten hat hier der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg mit seinem Urteil aus dem Jahre 2018 eröffnet. Danach können Kommunen aus Lärmschutzgründen Geschwindigkeitsreduzierungen beschließen. Das VGH-Urteil stärkt zum einen die Bindungswirkung kommunaler Lärmaktionspläne bei straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen. Gleichzeitig wurden auch Handlungsoptionen...