Der aktueller Entwurf ist online einsehbar
Neue Tempolimits im Rahmen des Lärmaktionsplans
Karlsruhe. Die Stadt soll leiser werden: Das ist Ziel bei der Fortschreibung des „Lärmaktionsplans“ (LAP).
Neue Gestaltungsmöglichkeiten hat hier der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg mit seinem Urteil aus dem Jahre 2018 eröffnet. Danach können Kommunen aus Lärmschutzgründen Geschwindigkeitsreduzierungen beschließen.
Das VGH-Urteil stärkt zum einen die Bindungswirkung kommunaler Lärmaktionspläne bei straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen. Gleichzeitig wurden auch Handlungsoptionen für Maßnahmen unterhalb der bisherigen Lärmwerte von 60 dB(A) nachts und 70 dB(A) tags aufgezeigt. Voraussetzung hierfür ist ein förmlich beschlossener Lärmaktionsplan.
Die Stadt Karlsruhe hat sich dazu entschlossen, diese Optionen schon jetzt zu ergreifen und zu prüfen, für welche Straßenabschnitte nunmehr Geschwindigkeitsreduzierungen vorgeschlagen werden könnten. Ursprünglich sollte der „LAP“ für den Ballungsraum Karlsruhe erst 2023 fortgeschrieben werden.
Im Blick hat die Stadt unter anderem Tempo 30 für Abschnitte der Durmersheimer- und Eckenerstraße, der Reinhold-Frank-Straße, Kriegsstraße oder Rüppurrer Straße sowie der Ortsdurchfahrten Grünwettersbach, Palmbach, Hohenwettersbach und Stupferich.
Ein nächtliches Tempolimit ist für Teile der Karl- und Moltkestraße oder auch Herrenalber Straße im Fokus. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht die Möglichkeit für Einwendungen oder Anregungen. Nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist und Auswertung wird der Gemeinderat die neuen Tempolimits im Rahmen des Lärmaktionsplans beraten und dazu einen Beschluss fassen. pia
Infos: Der aktuelle Entwurf kann bis 27. Oktober unter www.karlsruhe.de eingesehen werden
Autor:Jo Wagner |
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