Anmeldung zur Änderung des Geschlechtseintrags
Selbstbestimmungsgesetz - Anmeldung zur Änderung des Geschlechtseintrags
Viernheim. Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) am 1. November 2024 wird es für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen erheblich einfacher, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister ändern zu lassen. Das Gesetz ermöglicht es, den Geschlechtseintrag auf „männlich“, „weiblich“ oder „divers“ zu ändern. Ebenfalls kann festgelegt werden, dass keine Angabe zum Geschlecht gemacht wird. Der erste Schritt dafür ist bereits ab Donnerstag, 1....