Urnengrabfeld „Ruhepark“ auf dem Parkfriedhof
Grabschmuck unerwünscht
Haßloch. Das Urnengrabfeld „Ruhepark“ auf dem Haßlocher Parkfriedhof wurde bewusst als naturnahes Begräbnisfeld ausgewiesen, für das deshalb besondere Gestaltungsvorschriften gelten. Die Vorschriften zur Gestaltung und Nutzung der Gräber im Ruheparks sind in der Friedhofssatzung festgehalten. Dies beinhaltet ausdrücklich das Ablageverbot von Grabschmuck, Trauergestecken und Kerzen. Zu bestimmten Anlässen wie dem Volkstrauertag, am Totensonntag, aber auch während der Weihnachtsferien werden die...