Tanzen ohne Maske bleibt weiterhin möglich
Unter bestimmten Voraussetzungen
Baden-Württemberg. Die Maske darf in Clubs und Diskotheken auf der Tanzfläche auch in der Warnstufe abgenommen werden – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Darauf hat sich der Amtschef des Gesundheitsministeriums, Prof. Uwe Lahl, in einem Gespräch mit Vertretern des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA und der Club-Branche geeinigt. Die Ausnahme von der Maskenpflicht soll in der Warnstufe nur noch gelten, wenn der Zutritt auf geimpfte und genesene Personen beschränkt ist (2G). Abhängig...