Musikalische Akademie stellt Spielzeit 20/21 vor
Halt und Zuversicht geben
Mannheim. Großveranstaltungen sind in Baden-Württemberg nach der aktuell geltenden Corona-Verordnung mindestens bis zum 31. August verboten. Wer für dieses Jahr nach diesem Datum Konzerte vor größerem Publikum geplant hatte, der hat nur zwei Möglichkeiten. Es in vorauseilender Resignation bleiben lassen, oder so tun, als ob ein Konzertbetrieb unter akzeptablen Bedingungen durchzuführen ist. Es ist also ein Zeichen von Zuversicht und Hoffnung, dass Akademiepräsident Fritjof von Gagern und...