Weinbergswanderung

Beiträge zum Thema Weinbergswanderung

Ausgehen & Genießen
Findet immer am ersten Juniwochenende statt: Die Weinbergswanderung Höllenpfad | Foto: Stadt Grünstadt

Weinbergswanderung Höllenpfad
Am 1. und 2. Juni in Grünstadt-Sausenheim

Grünstadt-Sausenheim. Der 19. Auflage steht nichts im Wege: Alljährlich, seit 2004, veranstaltet die Bauern- und Winzerschaft Grünstadt-Sausenheim in Zusammenarbeit mit der Stadt Grünstadt am ersten Juniwochenende die weithin bekannte und beliebte Weinbergswanderung „Höllenpfad“. Benannt nach der gleichnamigen Weingroßlage steht der Höllenpfad am Grünstadter Berg zwei Tage im Mittelpunkt der Wander-, Wein- und Naturfreunde. Acht Winzerfamilien laden dieses Mal am Samstag und Sonntag, 1. und 2....

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Die Weinlagen auf dem Grünstadter Berg. Im Hintergrund ist Grünstadt zu sehen. | Foto: Kim Rileit
2 Bilder

Weinlagen rund um Grünstadt
Höllenpfad und Feuermännchen

Grünstadt. Die Grünstadter Großlage „Höllenpfad“ hat weder was mit dem Fegefeuer, noch mit dem „Highway to Hell“ zu tun. Vielmehr waren es die „hellen Pfade“, eine andere Bezeichnung für „Halde“ oder „Steile Hänge“, die Ursprung des Namens sind. Innerhalb der Großlage gibt es auf Grünstadter Terrain die Einzellagen „Bergel“, „Goldberg“, „Honigsack“, „Röth“, „Schloß“, und „St. Stephan“. Außerdem gehören in Neuleiningen die Einzellagen „Feuermännchen“ und „Sonnenberg“ sowie in Kleinkarlbach die...

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Wegen der geltenden Corona-Bekämpfungsmaßnahmen kann die Weinbergswanderung "Höllenpfad" in Grünstadt-Sausenheim 2020 nicht durchgeführt werden. | Foto: Stadtverwaltung Grünstadt

Corona-Bekämpfungsmaßnahmen
Weinbergswanderung Höllenpfad muss 2020 ausfallen

Am 6.5.2020 wurden von Bund und Ländern im Zuge der aktuellen Corona-Bekämpfungsmaßnahmen erneute Lockerungen für das alltägliche und wirtschaftli-che Leben verkündet. Unverändert blieb jedoch die strikte Untersagung von Groß-veranstaltungen wie z.B. Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kir-mes-Veranstaltungen. Diese Festlegung wird nach aktuellem Stand bis mindestens 31. August gültig bleiben....

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