Zuordnung zum Überlappungsbereich soll Nutzung des ÖPNV attraktiver machen
Neuer Haltepunkt Stettfeld-Weiher geht mit Winterfahrplan in Betrieb
Stettfeld. Im Rahmen der zweiten Ausbaustufe der S-Bahn Rhein-Neckar wurden auf dem Streckenabschnitt Heidelberg – Bruchsal die Bahnsteige an den Haltepunkten Bad Schönborn-Kronau, Bad Schönborn-Süd und Ubstadt-Weiher verlängert und ein neuer Haltepunkt Stettfeld-Weiher gebaut. Dieser wird ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2019 im Stundentakt angefahren.
Um den Verbundgrenzen überschreitenden Verkehr zu verbessern, gibt es für Fahrgäste eine Reihe von Ticket-Angeboten, die für das sogenannte „Überlappungsgebiet“ vom Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) in den Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN), aber auch darüber hinaus gelten. Das Gremium beauftragte die Verwaltung beim KVV zu beantragen, dass der neue Haltepunkt dem bestehenden Tarifüberlappungsbereich zugeordnet wird. Das bedeutet, dass für Fahrgäste, die bislang am Haltepunkt in Bad Schönborn eingestiegen sind, auch weiterhin ein VRN-Ticket ausreicht, um aus dem Raum Ubstadt-Weiher in das Gebiet des VRN zu fahren. Ansonsten müsste ein AboPlus-Ticket gelöst werden, das für beide Verbünde gilt, aber teurer ist. Das Gremium war der Ansicht, dass die Akzeptanz des neuen Haltepunkts beziehungsweise die Entlastung des Haltepunkts Bad Schönborn nicht erreicht würde, wenn die Kunden deutlich mehr bezahlen mussten, als zuvor.
Landrat Dr. Christoph Schnaudigel informierte außerdem, dass mit dem geplanten neuen Tarifmodell „Home-Zone“, an dem derzeit gearbeitet wird, voraussichtlich ab Frühjahr 2021 Fahrten im gesamten Verbundgebiet des KVV von der Wabenstruktur entkoppelt und weiter vereinfacht werden sollen. Idee ist, dass jeder Fahrgast via Smartphone seinen individuellen Bewegungsradius festlegen kann, in dem er beruflich oder privat beliebig oft mit Bus und Bahn unterwegs sein kann. Darüber hinaus gehende Fahrten werden zum Entfernungstarif abgerechnet. ps
Autor:Jessica Bader aus Mannheim |
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