Patrick Wippel als Gemeinderat verpflichtet
Vergaberichtlinien für Bauplätze beschlossen
Ubstadt-Weiher. Eine umfangreiche Tagesordnung erwartete den neuen Gemeinderat in seiner ersten Sitzung nach der konstituierenden.
Bevor man in die Sachdiskussion einsteigen konnte, verpflichtete Bürgermeister Tony Löffler Gemeinderat Patrick Wippel (CDU) aus Weiher, der bei der vergangenen Sitzung beruflich verhindert war.
Dann ging es um die Verabschiedung von Leitlinien für die Vergabe von Bauplätzen. Laut Bürgermeister Löffler konnte man die bisherige Vergabepraxis nicht beibehalten, da laut EuGH die Vergabe von Baugrundstücken nach objektiven, nicht diskriminierenden und im Voraus bekannten Kriterien erfolgen müsse. Bei der Vergabe kann nicht wie bisher die Ortsansässigkeit zur Bedingung gemacht werden. Deshalb wurden von der Verwaltung gemeindespezifische Bauplatzvergaberichtlinien in Anlehnung an die „Leitlinien für Gemeinden“, der EU-Kommission erarbeitet. Ein Punktesystem entscheidet künftig darüber, wer einen Bauplatz erhält. Dies geschieht transparent in öffentlicher Gemeinderatssitzung.
Vergabekriterien sind die familiäre Situation, Zahl der Kinder, Schwerbehinderung oder Pflege sowie Ortsbezug und ehrenamtliches Engagement. Ein Kriterium, das zu Diskussionen im Gemeinderat führte, war, dass Personen, die bereits in der Vergangenheit ein Baugrundstück von der Gemeinde erworben haben oder bereits Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines bebauten oder bebaubaren Grundstücks sind, bei der Auswahlentscheidung mit einem Malus belegt werden. Ein Gemeinderat bemängelte, dass Personen, die mangels Angebot bei den Bauplätzen beispielsweise eine gebrauchte Immobilie erworben hätten, diese dann verkaufen würden, wenn sie ihren „Traumbauplatz“ erhalten würden, hier nicht zum Zuge kämen.
Bürgermeister Löffler verwies auf einen Passus in den Richtlinien, dass in begründeten Fällen Ausnahmen von der Regelung zugelassen werden, wenn nachgewiesen wird, dass die eigene Wohnimmobilie den Wohnbedürfnissen objektiv nicht mehr genügt, worüber der Gemeinderat im Einzelnen entscheiden würde. Man müsse die Situation beobachten und gegebenenfalls nach einem gewissen Erfahrungszeitraum „nachbessern“. Dies überzeugte letztendlich alle Gemeinderäte, sodass die Leitlinien bei einer Gegenstimme vom Gemeinderat beschlossen wurden.
Anschließend wurden Preise für Bauplätze, über die die Gemeinde in den Ortsteilen Stettfeld und Zeutern verfügt, anhand einer Kostenkalkulation festgelegt. Einstimmig stimmte das Gremium zu, die Bauplätze im Baugebiet Zeuterner Straße „Nord“ und Zeuterner Straße „Süd“ und im Bereich „Lußhardtstraße/Schenkenwiesenäcker“ Stettfeld für 320 Euro pro Quadratmeter zu veräußern. Ein Bauplatz im Bereich „Verlängerte Wiesenstraße“ Zeutern kostet 335 Euro pro Quadratmeter. Der Bauplatz im Baugebiet Zeuterner Straße „Nord“ kann sofort bebaut werden. Die übrigen Grundstücke sollen nach der Sommerpause veräußert werden. Hier muss noch die Erschließung fertiggestellt werden, sodass eine Bebauung frühestens im Jahr 2020 möglich sein wird. mit
Autor:Jessica Bader aus Mannheim |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.