Anzeigepflicht von Wallbox, Durchlauferhitzer & Co.
Info an Stromanschlussnutzer in Wachenheim
Wachenheim. Die Stadtwerke sind als Netzbetreiber für die Sicherung der Infrastruktur in der Energieversorgung verantwortlich. Um die Sicherheit des Versorgungsnetzes aufrechtzuerhalten, ist es notwendig über sämtliche Vorrichtungen, die den Netzbetrieb beeinflussen können, informiert zu sein.
Zur Überprüfung und Aktualisierung unserer Daten, bitten wir Sie bereits vorhandene stromintensive Verbrauchsgeräte wie Durchlauferhitzer, Ladeeinrichtungen für Elektromobilität (Wallboxes) oder auch größere Wärmepumpen den Stadtwerken zu melden. Hierfür ist es ausreichend eine E-Mail an info@swwachenheim.de zu senden, unter Angabe der Art der Verbrauchseinrichtung, deren Leistungswerte (gem. Herstellerdatenblatt oder Typenschild) sowie des Installationsorts. [Zum Beispiel: Durchlauferhitzer, 27 KW, Weinstraße 16, 1.OG].
Für alle Neuanlagen gelten folgende Meldepflichten (vgl. §19 NAV):
• Genehmigungspflicht; für elektrische Verbrauchsgeräte größer 11 kW
(Antragsstellung vor Installation erforderlich)
• Anzeigepflicht; beispielsweise für eine Wallbox bis 11 kW.
Als Antrags- bzw. Anzeigeformular kann der Vordruck „Fertigstellungsanzeige Strom“ verwendet werden. Diesen finden Sie, neben weiteren Hinweisen zum Netzbetrieb, unter www.swwachenheim.de, im Leistungsbereich Strom Netz / Netzanschluss.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Stadtwerke Wachenheim gerne zur Verfügung.
Wir danken für Ihre Mithilfe, Ihre Stadtwerke Wachenheim
Autor:Verbandsgemeindeverwaltung Wachenheim aus Wachenheim |
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