Einschränkung der Religionsfreiheit aufheben, Einfuhr von Gesichtsmasken zulassen
JUNG: Gottesdienste wieder zulassen – Zulassungschaos bei Gesichtsmasken beseitigen

Karlsruhe/Stuttgart/Mainz. Zur aktuellen Lage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, sagte der baden-württembergische FDP-Bundestagsabgeordnete Christian Jung (Karlsruhe-Land) am Sonntag in Karlsruhe (19.4.2020):

„Wir müssen Gottesdienste in Baden-Württemberg schnellstens wieder zulassen. Für die fortgesetzte massive Einschränkung des Grundrechts der Religionsausübung gibt es keine nachvollziehbare Begründung. Mit Auflagen für Abstandsgebot und ggf. einer Pflicht zum Tragen von Gesichtsmasken sind Schutzmaßnahmen schon jetzt möglich. Auch das Argument des Ministerpräsidenten, Gottesdienste dauerten ja länger, als ein Einkauf, verfängt nicht. Wenn demnächst ein Friseur wieder eine Stunde ohne Abstandsgebot an einer Damenfrisur arbeiten darf, können Menschen auch mit Abstand eine Stunde in der Kirche ruhig nebeneinandersitzen. Rheinland-Pfalz macht uns hier vor, wie es gehen kann. Ich erwarte deshalb von der baden-württembergischen Landesregierung, dass sie hier endlich ebenfalls Fortschritte erzielt.

Rasche Fortschritte sind auch dringend erforderlich bei der Zulassung von Schutzmasken in Baden-Württemberg. Nach einem Bericht der Stuttgarter Zeitung vom 18. April 2020 herrscht in Baden-Württemberg in diesem Zusammenhang ein heilloses Chaos. Es kann nicht angehen, dass die Landesregierung den Bürgern das Tragen von Gesichtsmasken empfiehlt, es aber gleichzeitig nicht fertigbringt, den Import solcher Masken in erforderlichen Stückzahlen zuzulassen. Das ist umso erschreckender, als offenbar große Mangen von einfachen Masken verfügbar wären, die nach den gelockerten EU-Vorschriften auch eingeführt werden dürften. Die Behörden in Baden-Württemberg scheinen da aber nicht auf dem Stand der Dinge zu sein. Solche Mängel in der Verwaltung gefährden letztlich die Gesundheit unzähliger Menschen, die keinen rechtzeitigen Zugang zu Schutzmasken erhalten.

Aufgehoben werden müssen des Weiteren schnellstens die willkürlichen Flächenbeschränkungen im Einzelhandel. Sie müssen ersetzt werden durch allgemeingültige Regeln zu Abstand, Kunden pro Quadratmeter und ggf. Pflicht zum Tragen von Schutzmasken. Bis diese bundeseinheitlich vereinbarte Regelung korrigiert ist, muss die Landesregierung sofort zu einer flexiblen Handhabung der Flächenregelung nach dem Vorbild von Rheinland-Pfalz übergehen und Geschäften mit einer Geschäftsfläche von mehr als 800 qm eine Teilöffnung auf einer abgegrenzten Verkaufsfläche ermöglichen. Hier macht mit Dr. Volker Wissing ein liberaler Wirtschaftsminister in Rheinland-Pfalz vor, wie man sinnvoll mit den Vorgaben der Bundesebene umgehen kann. Für die Region Karlsruhe und den gesamten nordbadischen Raum ist dies wegen der Nähe zu Rheinland-Pfalz von besonderer Bedeutung. Es ist mir ein Rätsel, warum die baden-württembergische Landesregierung dies nicht ähnlich handhabt.

Es muss außerdem so rasch wie möglich eine Zukunftsperspektive für die Gastronomie, die Hotellerie und die gesamte Tourismuswirtschaft im Land geschaffen werden. Es kann nicht angehen, dass Frisöre bereits wissen, dass sie ab Anfang Mai wieder öffnen dürfen, aber die Gastronomie wird von der Regierung weiter hängen gelassen. In Baden-Württemberg sind davon ca. 230.000 Arbeitsplätze betroffen. Auch für diese Branche muss schnellsten ein belastbarer Zeitrahmen her.“

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Autor:

FDP-Kreisverband Karlsruhe-Land aus Weingarten/Baden

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