Plakatierung für die Bundestagswahl
In Karlsruhe darf ab dem 2. Januar plakatiert werden
Karlsruhe. Der Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 271 Karlsruhe-Stadt beschloss am 24.01.2025 über die Zulassung der Wahlvorschläge zur Bundestagswahl am 23.02.2025. Die Stadtverwaltung Karlsruhe weist aus diesem Anlass darauf hin, dass genehmigungsfreie Wahlkampfwerbung für die Bundestagswahl 2025 im Stadtgebiet von Karlsruhe ab dem 02.01.2025, 10 Uhr, erfolgen kann. Die Plakate sind spätestens bis zum 09.03.2025 wieder aus dem öffentlichen Verkehrsraum im Stadtgebiet zu entfernen....