TÜV-Fristen nicht überziehen
JUNG: TÜV-Untersuchungsfristen sollten von jedem Autofahrer in Baden-Württemberg eingehalten werden
Karlsruhe/Stuttgart. Zu der jüngsten Ankündigung von Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer (CSU), dass während der Coronakrise die Polizeibehörden Überziehungen der TÜV-Untersuchungsfrist von bis zu vier Monaten nicht ahnden würden, sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete Christian Jung (Karlsruhe-Land), Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für Güterverkehr und Logistik und Mitglied im Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur, am Freitag in Karlsruhe (10.4.2020):
"Die Ankündigung von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) ist eine gefährliche und völlig überflüssige Luftnummer für jeden Autofahrer in Baden-Württemberg und darüber hinaus. Bei einer Überziehung der regulären TÜV-Fristen um mehr als die gesetzlich zugelassenen zwei Monate kann im Falle eines Verkehrsunfalls der Halter des fraglichen Fahrzeugs in Regress genommen werden. Dieses Risiko verschweigt der Minister den Fahrzeughaltern. Das ist unverantwortlich.
Der Minister verschweigt den Fahrzeughaltern ebenso, dass eine TÜV-Untersuchung nach Ablauf der gesetzlichen 2-Monats-Frist einen deutlich erhöhten Prüfumfang hat und damit für den Fahrzeughalter in der Folge erheblich teurer ist.
Ich kann nicht nachvollziehen, warum der Minister mit solchen medialen Nebelkerzen die Bürger dazu verleitet, sich hier ohne Not höheren Kosten und sogar großen Regressrisiken auszusetzen. Eine Notwendigkeit hierfür gibt es jedenfalls nicht, so wird beispielsweise von der DEKRA mit ihrem Hauptsitz in Stuttgart berichtet, dass alle Prüfstellen bundesweit bei uneingeschränkten Öffnungszeiten und unter Einhaltung strenger Schutzvorkehrungen für die Hauptuntersuchung der Fahrzeuge zur Verfügung stehen."
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Autor:FDP-Kreisverband Karlsruhe-Land aus Weingarten/Baden |
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