Klare Forderung von Christian Jung (FDP) nach VGH-Urteil
Land Baden-Württemberg sollte Planungen für umstrittene Windkraft-Standorte in der Region Karlsruhe beenden
Weingarten/Karlsruhe. Nach der Ungültigkeitserklärung der "Teilfortschreibung Windkraft" des Regionalplans durch den baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat der FDP-Bundestagsabgeordnete und Regionalrat Christian Jung (Karlsruhe-Land) deutliche Forderungen an die grün-schwarze Landesregierung: "Das Land Baden-Württemberg sollte nun die Planungen für Windkraft-Standorte in der Region Karlsruhe komplett beenden. Diese waren und sind wegen windarmer umweltsensibler Standorte weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll", sagte Jung am Dienstag (24.11.2020) in Weingarten/Baden bei Karlsruhe.
Falls es nach der Landtagswahl zu einer Regierungsbildung im Südwesten ohne die Grünen kommen werde, was nach neuesten Umfragen möglich sei, rechnet der Bundestagsabgeordnete der Liberalen mit einer Änderung des Planungsrechts und einer Komplettübertragung aller Windkraft-Planungen auf die Regionalverbände.
"Denn trotz aller berechtigten Freude über das VGH-Urteil zu den Windkraft-Planungen in Kommunen wie Malsch, Ettlingen und Baden-Baden muss einmal festgestellt werden, dass der Regionalplan im Grunde nur ein politisches Feigenblatt ist", sagte Jung. Im Regionalplan seien "nur Positivausweisungen möglich. Der Regionalverband legt immer nur fest, wo nach seinen fachlichen Kriterien Windkraftanlagen möglich sind. Natürlich müssen bei diesen Festlegungen zum Beispiel bei der Geräuschbelastung oder dem Schattenwurf die gesetzlichen Vorgaben wie TA-Lärm etc. berücksichtigt werden."
Ungeachtet hiervon könnten die Kommunen im Flächennutzungsplan weitere Standorte für die Windkraft festlegen. "Der große Unterschied zwischen Regionalplan und Flächennutzungsplan liegt nun aber darin, dass man nur im Flächennutzungsplan Ausschlussgebiete festlegen kann. Konkret Standorte verhindern können - losgelöst von gesetzlichen Vorgaben, Vogelschutz usw. - nur die Gemeinden und Städte. Dies bedeutet für immer noch geplante Windparks wie zwischen Weingarten und Walzbachtal sowie zwischen Kronau, Waghäusel, St. Leon-Rot und Bad Schönborn, die ich beide ablehne, dass diese nicht unter das aktuelle VGH-Urteil fallen", sagte Christian Jung weiter.
Deutliche Entscheidungen der Kommunen gegen umstrittene Windkraft-Standorte sind nach Analyse von Jung aber deshalb wichtig, weil beim Fehlen entsprechender planungsrechtlicher Vorgaben der § 35 Baugesetzbuch greifen kann. Dort gibt es zwar die Regelung, dass bei raumbedeutsamen Vorhaben (ab einer gewissen Menge von Windkraftanlagen) ein Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan Vorgaben treffen muss, grundsätzlich sind aber Windkraftanlagen nach § 35 als privilegierte Vorhaben im Außenbereich möglich.
Trotzdem geht der FDP-Politiker davon aus, dass sich potenzielle Investoren wie die EnBW von möglichen Standorten in der Region Karlsruhe und Baden-Württemberg insgesamt zurückziehen, da auch die weiteren Windkraftplanungen über die Flächennutzungspläne vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg landen und überprüft werden. "Es ist bei einer reflektierten Betrachtung der Windkraft viel Interessanter auf das sogenannte Repowering zu setzen. Dabei werden alte Windräder durch leistungsfähigere Anlagen in windstarken Gebieten wie in Norddeutschland ersetzt. Beim Repowering kann sich Baden-Württemberg einbringen, ohne dass in der Region Karlsruhe fragwürdige Windkraftanlagen entstehen müssen und die Bevölkerung mit "Klimaschutz-Argumenten" gegeneinander ausgespielt wird. Zum Repowering gibt es mittlerweile eine genaue Analyse des Beratungshauses Deutsche Windguard für den Bundesverband Windenergie."
Autor:FDP-Kreisverband Karlsruhe-Land aus Weingarten/Baden |
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