Verstoß gegen Coronavirus Bekämpfungsverordnung
Verstöße nach dem Betäubungsmittelgesetz und Arzneimittelgesetz
Münchweiler. Am Samstagabend wurden an der Hohlsteinhütte drei männliche Personen aus dem Landkreis Kaiserslautern kontrolliert, nachdem sich diese in einer in etwa fünfköpfigen Personengruppe dort aufgehalten hatten. Im Rahmen der Kontrolle wurde im Rucksack eines 19-Jährigen eine geringe Menge Kokain aufgefunden und beschlagnahmt. Gegen ihn wurde eine Strafanzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz erstattet. Bei einem 20-Jährigen wurden betäubungsmittelhaltige Arzneimittel aufgefunden und beschlagnahmt. Er wurde diesbezüglich nach dem Arzneimittelgesetz beanzeigt. Gegen alle drei Personen wurde ein Platzverweis ausgesprochen und zudem wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz wegen Verstoß gegen die dritte Corona-Bekämpfungsverordnung eingeleitet. (Polizeidirektion Kaiserslautern|pirok)
Autor:Claudia Bardon aus Wochenblatt Kirchheimbolanden |
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