Kosten für Betreuungsangebote entfallen
Haßloch entlastet Eltern
Haßloch. Die Schließung der Kindertagesstätten und Schulen für den Zeitraum vom bis zum 17. April stellt fordert von uns allen ein hohes Maß an Flexibilität. Neben der nicht einfachen Organisation der Kinderbetreuung und deren Vereinbarkeit mit den beruflichen Anforderungen rücken auch existenzielle Fragen wie die Sicherung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit immer mehr in den Fokus.
Die Gemeinde Haßloch hat sich deshalb in einem ersten Schritt dazu entschieden, die Einziehung von Ansprüchen fürdas Betreuungsangebot in der Betreuenden Grundschule der Ernst-Reuter-Schule, die Verpflegung in der Ganztagesschule der Ernst-Reuter-Schule, das Betreuungsangebot in der Betreuenden Grundschule der Schillerschule, die Verpflegung in der Betreuenden Grundschule Schillerschule, die Betreuung im Kinderhort der Gemeinde, die Verpflegung in den Kindertagestätten, die Aufwendungen für Bastelmaterial in Kindertagesstätten, die Unterrichtung in der Musikschule vorläufig kostenfrei bis zum 17.April zu stunden. Ein gesonderter Stundungsantrag ist nicht erforderlich. Den Zeitraum der Stundung wird die Gemeindeverwaltung nutzen, um offene rechtliche Fragen zu klären. Hierbei geht es in erster Linie um die Fragen, ob für den Zeitraum der Schließung überhaupt Abgaben erhoben werden und ob aufgrund der besonderen Situation gegebenenfalls auf diese Abgaben verzichtet werden kann.
Die Gemeinde wird über die weiteren notwendigen Schritte zu diesem Thema Eltern und Sorgeberechtigte auf dem Laufenden halten. Dies geschieht in erster Linie die gemeindeeigene Homepage www.hassloch.de. kim/ps
Autor:Kim Rileit aus Ludwigshafen | |
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