Bis 22. Februar anmelden
Impfungen mit Novavax im ehem. Impfzentrum Kusel
Kreis Kusel. Ab Ende Februar steht für Personen, die unter die sog. „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ ab dem 15. März fallen (§20a Abs. 1 IfSG), im ehemaligen Impfzentrum in Kusel der neu zugelassene Impfstoff von Novavax zur Verfügung.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus medizinischen und Pflegeberufen können sich unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises bis zum 22. Februar unter der E-Mail-Adresse impfung@kv-kus.de für einen Termin registrieren lassen.
Aus organisatorischen Gründen können nach diesem Zeitpunkt keine Registrierungen mehr angenommen werden.
Informationen
Wer genau zu der berechtigten Personengruppe gehört und wie der Nachweis erbracht werden kann, finden Sie auf der Homepage des Landkreises Kusel unter www.landkreis-kusel.de. ps
Autor:Anja Stemler aus Kusel-Altenglan |
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