Lockerungen der Corona-Schutzvorgaben
Testpflicht für Krankenhaus-Besucher aufgehoben
Kaiserslautern. Das Westpfalz-Klinikum hob seine aktuell geltende Testpflicht für Besuchende an seinen vier Standorten in Kaiserslautern, Kusel, Kirchheimbolanden und Rockenhausen zum 1. März auf. Damit reagiert das Krankenhaus auf die Entscheidung der Gesundheitsminister von Bund und Ländern, weitere Corona-Schutzvorgaben zu streichen.
Besuchende müssen jedoch auch weiterhin eine FFP2-Maske tragen. Die Maskenpflicht für Besucher soll voraussichtlich bis zum 7. April gelten. Für Mitarbeitende des Westpfalz-Klinikums entfällt die Maskenpflicht seit heute, ebenso der Antigen-Schnelltest, der bis zuletzt dreimal die Woche gefordert war.
„Ich bin froh, dass die schwierige Lage der Pandemie nun ein Ende gefunden hat. Vielfältige Maßnahmen wie Impfung, Masken- und Testpflicht haben dazu beigetragen sicher durch diese schwere Zeit zu kommen. Durch den Eintritt der Herdenimmunität ist aus der Pandemie eine Endemie geworden – das gibt uns nun die Möglichkeit auf die Masken und das Testen im Alltag zu verzichten“, sagt Priv.-Doz. Dr. med. Dr. med. habil. Christian Mönch, Ärztlicher Direktor des Westpfalz-Klinikums.
„Für mich und unsere Mitarbeitenden ist die Rückkehr zur Normalität ein Herzenswunsch. Wir lassen nun ein großes Stück der täglichen, zum Teil auch körperlichen Belastungen der vergangenen drei Jahre hinter uns“, sagt der Geschäftsführer Thorsten Hemmer. „Unabhängig davon freuen wir uns endlich wieder in die Gesichter von Patient:innen und Kolleg:innen blicken zu können – sind doch ein Lächeln, Freude, Zustimmung, aber auch ein Ausdruck von Sorgen in der Medizin wichtige Begleiter unserer täglichen Arbeit, die über Jahre leider nicht zum Ausdruck gekommen sind“, ergänzt der Ärztliche Direktor. red
Autor:Anja Stemler aus Kusel-Altenglan |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.