Nardini Klinikum Landstuhl informiert
Einschränkungen des Besuchsrechts
Landstuhl. Seit gestern Nachmittag gelten für die Standorte des Nardini Klinikums in Landstuhl und Zweibrücken folgende Einschränkungen des Besuchsrechts:
1. Das Nardini Klinikum ist für Besucher gesperrt. Der kurzzeitige Zutritt zum Bringen von persönlichen Gegenständen ist möglich.
2. Es gilt ein generelles Besuchsverbot für folgende Personen:
• Kontaktpersonen bestätigter COVID-19-Fälle
• Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in sog. Risikogebieten aufgehalten haben.
3. Der Zutritt ist an beiden Standorten nur noch über den Haupteingang möglich. Alle Nebeneingänge wurden geschlossen. ps
Autor:Stephanie Walter aus Wochenblatt Kaiserslautern |
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