Führen einer Anscheinswaffe in der Öffentlichkeit
Zweibrücken. Eine Alkohol trinkende Gruppe junger Leute auf einem Kinderspielplatz in der Langentalstraße in Zweibrücken erregte am späten Sonntagnachmittag die Aufmerksamkeit von Passanten, da einer der jungen Männer mit einer Faustfeuerwaffe hantierte. Zwei sofort anrückende Funkstreifenbesatzungen überprüften unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen die insgesamt fünf Personen und fanden eine täuschend echt aussehende Softair-Pistole, die ein 20-Jähriger mitgebracht und beim Eintreffen der Polizei unterhalb des Tisches, an dem die Gruppe saß, abgelegt hatte. Die Waffe wurde sichergestellt und an die Waffenbehörde weitergeleitet. Gegen den 20-Jährigen wurde wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz (Führen einer Anscheinswaffe in der Öffentlichkeit) ein Bußgeldverfahren eingeleitet, in dem ihm eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro droht. |pizw
Autor:Frank Schäfer aus Wochenblatt Pirmasens |
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