Für Corona-Infekt-Ambulanz - Stadt und Landkreis wollen klagen
Kassenärztliche Vereinigung drückt sich vor Kostenübernahme

In der Messehalle ist das Corona-Testcenter und die Infekt-Ambulanz untergebracht, die allerdings seit Anfang Juni geschlossen ist.  Foto: Kling-Kimmle
  • In der Messehalle ist das Corona-Testcenter und die Infekt-Ambulanz untergebracht, die allerdings seit Anfang Juni geschlossen ist. Foto: Kling-Kimmle
  • hochgeladen von Wochenblatt Redaktion

Südwestpfalz. Zwischen der Stadt Pirmasens, dem Landkreis und der Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) schwelt seit letztem Jahr ein Streit über die Frage, wer die Kosten der seit März 2020 in Pirmasens betriebenen Corona-Infekt-Ambulanz zu tragen hat.
Bei dieser Einrichtung handelt es sich um eine Schwerpunktambulanz, in der niedergelassene Ärzte Patienten mit respiratorischen Beschwerden, Personen mit Verdacht auf eine Covid-19-Infektion sowie am Coronavirus Erkrankte behandeln. Ziel ist es, die Hausarztpraxen in Verdachtsfällen zu entlasten und mögliche Ansteckungen in Wartezimmern zu verhindern.
Corona-Infekt-Ambulanzen sind nicht mit den sogenannten Fieberambulanzen (Testzentren) zu verwechseln, die bei Personen mit Verdacht auf das Virus Tests durchführen, ohne dass dort eine weitere Behandlung stattfindet.
Im März letzten Jahres war die KV RLP an die Stadtverwaltung Pirmasens herangetreten und hatte um Mithilfe beim Aufbau einer Corona-Ambulanz gebeten. Nach der Zusage, den Plan zu unterstützen, wurden in Absprache mit dem Gesundheitsamt und den verantwortlichen Ärzten in der Messe Pirmasens geeignete Räumlichkeiten angemietet und entsprechend den Vorgaben zur Schwerpunktambulanz hergerichtet. Außerdem hat man medizinische Hygieneartikel sowie Schutzkleidung organisiert und den freiwilligen Helfern und Ärzten zur Verfügung gestellt.
Die Kassenärztliche Vereinigung lehnt allerdings eine Kostenübernahme ab. Errichtung und Betrieb von Corona-Ambulanzen seien nicht von ihrem Sicherstellungsauftrag umfasst und fielen nach dem Pandemieplan Rheinland-Pfalz in die Zuständigkeit der Stadt.
Diese Argumentation ist für die Verwaltung nicht nachvollziehbar. Die mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz vom 27. März 2020 (BGBl. I 2020 Nr. 14, S. 580) neu eingeführte Regelung des § 105 Abs. 3 SGB V sieht vor, dass die Krankenkassen den Kassenärztlichen Vereinigungen die zusätzlichen Kosten für außerordentliche Maßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung während des Bestehens einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zu erstatten haben. Ausweislich der Gesetzesbegründung soll damit etwa der Aufbau und der Betrieb spezieller Zentren (wie zum Beispiel „Schwerpunktambulanzen“) finanziert werden, um Patienten mit Atemwegserkrankungen vom übrigen Patientenklientel zu trennen.
Auch der Gesetzgeber geht demnach von einer prinzipiellen Zuständigkeit der KV aus und hat die Finanzierungsfrage gelöst.
Nachdem die KV RLP eine Kostenbeteiligung als letzten Vergleichsvorschlag der Stadt und des Landkreises abgelehnt hat, sehen sich die beiden Kommunen gezwungen, eine gerichtliche Klärung herbeizuführen.
Die beiden betroffenen Gebietskörperschaften betonen an dieser Stelle die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Ärzten vor Ort. Gemeinsam sei es gelungen, gerade in der Anfangsphase der Pandemie, die Arztpraxen von Corona-Patienten zu entlassen und die ärztliche Versorgung aufrecht zu erhalten.
Auch in anderen Kommunen wie Landau zeichnen sich gerichtliche Auseinandersetzungen mit der KV ab.
Wegen zuletzt stark gesunkener Zahlen wurde die Infekt-Ambulanz Anfang Juni geschlossen. ak/ps

Autor:

Andrea Kling aus Pirmasens

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

10 folgen diesem Profil

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Ausgehen & GenießenAnzeige
Tritt in der Fruchthalle auf: Sharon Kam  | Foto: Maike Helbig/gratis
7 Bilder

Kulturprogramm Stadt Kaiserslautern: Viele Höhepunkte im März 2025

Kulturprogramm Stadt Kaiserslautern. Auch im März 2025 reichen die Veranstaltungen des städtischen Referates Kultur von Konzerten in der Fruchthalle, im Stadtmuseum und im SWR-Studio bis hin zu einer neuen Ausstellung und einer besonders bei unseren Kleinsten beliebten Aufführung "TIM – Theater im Museum". Fruchthalle: Ausstellung "Stadt-Land-Lautern" von Oliver Weiss„Stadt-Land-Lautern“ steht im Mittelpunkt der neuen Ausstellung in der Fruchthalle, in der Tuschezeichnungen von Oliver Weiss in...

Online-Prospekte aus Pirmasens und Umgebung



Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.

Powered by PEIQ