Sextortion - 14-Jähriger über sozialen Messangerdienst erpresst

Polizei im Einsatz /Symbolfoto | Foto: Kim Rileit
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Heidelberg. Einem 14-Jährigen aus Neuenheim wurde über einem sozialen Messangerdienst vorgetäuscht, mit einer jungen Frau zu kommunizieren. Hierbei wurde er animiert, Nacktbilder von sich zu erstellen und zu versenden. Der Jugendliche folgte den Anweisungen. Im weiteren Verlauf wurde der 14-Jährige durch die bislang unbekannte Täterschaft aufgefordert, 200 Euro über einen Online-Zahlungsdienst zu überweisen, ansonsten würden die Fotos an seine Kontakte bzw. Follower in den sozialen Medien veröffentlicht werden. Da der Jugendliche über keinen Zugang vom gewünschten Online-Zahlungsdienst verfügt, zahlte er am 20.02.2025 50 Euro mittels einer Geschenkkarte an die unbekannte Täterschaft. Zu weiteren Zahlungen kam es trotz Aufforderungen und Erpressungen nicht. Der 14-Jährige berichtete seiner Mutter von dem Vorfall und gemeinsam erstatteten sie Anzeige bei der Polizei. Die weiteren Ermittlungen werden von der Kriminalpolizei Heidelberg geführt.

So schützen Sie sich vor "sexueller Erpressung":

Der Begriff "Sextortion" setzt sich aus den englischen Wörtern Sex und Extortion (sexuelle Erpressung) zusammen. Was wie ein harmloser Flirt beginnt, endet häufig mit hohen Geldforderungen. Die Täter oder Täterinnen erlangen Nacktbilder oder -videos der zunächst arglosen Opfer. Anschließend erpressen sie ihre Chatpartner mit diesen.

Von diesem Phänomen sind immer mehr Kinder und Jugendliche betroffen. Eltern sollten ihre Kinder gezielt über die Gefahren im Umgang mit der eigenen Online-Präsenz aufklären und dafür sensibilisieren.

  • Verschicken Sie keine Nacktaufnahmen.
  • Nehmen Sie keine Freundschaftsanfragen von fremden Personen an.
  • Prüfen Sie regelmäßig Ihre Account- und Privatsphäreeinstellungen.
  • Seien Sie zurückhaltend mit der Veröffentlichung persönlicher Daten wie Anschrift, Geburtsdatum oder Arbeitgeber.
  • Stimmen Sie nicht vorschnell einem Videochat zu.
  • Im Zweifel: Kleben Sie die Kamera zunächst ab, um lediglich verbal zu kommunizieren und das Geschehen zu beobachten.
  • Stimmen Sie keinen Entblößungen oder intimen Handlungen in (Video-)Chats zu, wenn Sie die Person erst seit kurzem kennen.
  • Halten Sie Betriebs- sowie Virenschutzsysteme auf Ihren Endgeräten wie Smartphone, Laptop, Tablet oder Computer immer auf dem aktuellen Stand, um sich vor Schadsoftware, sogenannter Malware, zu schützen. Es gibt Malware, die Ihre Webcam problemlos aktiviert und Sie damit jederzeit filmen kann.

Falls Sie bereits erpresst werden:

  • Überweisen Sie kein Geld. Die Erpressung hört nach der Zahlung meist nicht auf.
  • Gehen Sie den Forderungen der Erpresser generell nicht nach.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
  • Sprechen Sie mit den Beamten das weitere Vorgehen ab. Die Polizeibeamten vor Ort können Ihnen dann bspw. Ratschläge dazu geben, ob Sie Screenshots machen sollten und ob der Chat gespeichert werden sollte.
  • Kontaktieren Sie den Betreiber der Seite und veranlassen Sie, dass das Bildmaterial gelöscht wird. Nicht angemessene Inhalte
  • kann man dem Seitenbetreiber über eigens hierfür eingerichtete Buttons melden.
  • Brechen Sie den Kontakt zu der anonymen Person sofort ab, reagieren Sie nicht auf Nachtrichten.

Informationen, wie Sie sich, Ihre Kinder und Verwandten gegen diese und andere Gefahren im Internet schützen können, finden sie auch online: www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/sextortion/

Für weitere Auskünfte stehen auch die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen des Polizeipräsidiums Mannheim sowohl in Mannheim, Tel.: 0621/174-1212 als auch in Heidelberg, Tel.: 06221/99-1234 sowie jede andere Polizeidienststelle zur Verfügung. pol

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Autor:

Kristin Hätterich aus Mannheim

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