Stadt Viernheim plant moderate Anpassung der Kostenbeiträge

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Viernheim. Um den gestiegenen Ausgaben gerecht zu werden und gleichzeitig die Qualität der Betreuung zu sichern, sieht die Stadt Viernheim eine Anhebung der Gebühren für die Inanspruchnahme der städtischen Kindertageseinrichtungen wie Krippe, Kindergarten und Hort vor. Geregelt werden die neuen Kostenbeiträge in einer neugefassten Satzung, die die alte Gebührenordnung aus dem Jahr 2009 ersetzen soll und in diesem Zug in ihrer Gesamtheit überarbeitet wurde. Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 27. November der neuen Satzung bereits zugestimmt. Nun folgen die Beratungen im Sozial- und Kulturausschuss am Mittwoch, 24. Januar, im Haupt- und Finanzausschuss am Donnerstag, 25. Januar sowie abschließend in der Stadtverordnetenversammlung am Freitag, 26. Januar.
Bürgermeister Matthias Baaß: „Über viele Jahre hinweg konnten wir die Gebühren stabil halten, trotz deutlich gestiegener Ausgaben. Doch jetzt ist es an der Zeit, die Gebührensatzung zu aktualisieren und eine angemessene aber moderate Anpassung vorzunehmen, um den gestiegenen Ausgaben für die Kinderbetreuung gerecht zu werden.“
Die erste Erhöhung beträgt fünf Prozent und ist zum nächsten Kindergartenjahr 2024/2025 ab Donnerstag, 1. August 2024 vorgesehen. Im Rahmen der neuen Satzung sollen auch gleichzeitig die Kostenbeiträge ab dem Kindergartenjahr 2026/2027 festgelegt werden, die ab Samstag, 1. August 2026 eine weitere Erhöhung um zehn Prozent vorsehen. Im Hinblick auf die moderate Erhöhung sollen die Elternbeiträge aus Gründen der Praktikabilität immer auf volle Eurobeträge aufgerundet werden. Gleichzeitig wird im Kitabereich die Freistellung des dritten Kitajahres aufgehoben.
Die allgemeine Gebührenfreistellung für die ersten sechs Betreuungsstunden gilt weiterhin, so dass nach wie vor ein Regelplatz beitragsfrei sein wird. Auch die bestehende Rabattregelung für Geschwister bleibt unverändert bestehen und gilt auch weiterhin angebotsübergreifend, das heißt sie erfasst die Kinder einer Familie, die eine Krippe, eine Kita, den Hort oder die Grundschulbetreuung besuchen. Ebenso sind weiterhin ab dem vierten Kind keine Elternbeiträge zu zahlen. „Die vorgeschlagenen Anpassungen sind darauf ausgerichtet, die steigenden Kosten für die Kinderbetreuung abzudecken, gleichzeitig aber auch sicherzustellen, dass Familien mit mehreren Kindern weiterhin entlastet werden“, so Baaß.
Die geplante Anpassung der Gebühren an drei Beispielen dargestellt: Für einen Betreuungsplatz in einem Kindergarten (für Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis Schuleintritt) mit einer Betreuungszeit von täglich neun Stunden, von denen die ersten sechs Betreuungsstunden gebührenfrei bleiben, fallen ab Donnerstag, 1. August, anstatt 67,80 Euro dann 72 Euro und ab 2026 dann 80 Euro monatlich an. Im Krippenbereich (für Kinder zwischen eins bis drei Jahre) erhöht sich der Beitragssatz bei einer Betreuungszeit beispielsweise von 7,5 Stunden von bisher 224 Euro auf 236 Euro und ab 2026 auf 260 Euro. Die Betreuung im Hort steigt von zuletzt 170 Euro auf 179 Euro ab dem neuen Kindergartenjahr und ab 2026 auf 197 Euro.
Die Stadt Viernheim kann die neue Satzung nur für ihre eigenen Einrichtungen beschließen. Wie in der Vergangenheit üblich, wird den anderen Trägern empfohlen, die neuen Regelungen und insbesondere die neuen Kostenbeitragssätze zeitgleich zu übernehmen, damit in Viernheim auch weiterhin ein einheitliches Tarifgefüge besteht. Dies ist bisher immer erfolgt.

Hintergründe zur Gebührenanpassung

Die Gebührenordnung wurde zuletzt im Jahr 2009 neu aufgestellt und nun überarbeitet, um wieder auf einen aktuellen Regelungsstand zu kommen.
Die Kinderbetreuung und vorschulische Bildungsarbeit wird in Viernheim in 15 Einrichtungen geleistet. Die Kindertagesstätten werden von verschiedenen Trägern betrieben. Diese sind die Arbeiterwohlfahrt, die evangelische Kirche, die katholische Kirche und die Stadt Viernheim. Insgesamt stehen im Krippenbereich 267 Plätze, in der Kita 1.290 Plätze und im Hort 55 Plätze zur Verfügung. Die laufenden Kosten pro Monat belaufen sich bei einem Krippenplatz auf 1.614 Euro, bei einem Kitaplatz auf 957 Euro und für einen Hortplatz auf 1.174 Euro. Die Finanzierung des laufenden Betriebes erfolgt durch Zuschüsse des Landes Hessen mit einem Anteil von 30,3 Prozent, Zuschüsse des Kreises Bergstraße (Anteil 5,3 Prozent), Trägeranteile (3,1 Prozent), Gebührenzahlungen der Eltern (Anteil 4,3 Prozent) und der abschließenden Defizitabdeckung durch die Stadt Viernheim, die aktuell bei einem Anteil in Höhe von 57 Prozent liegt. In den zurückliegenden Jahren hat der städtische Finanzierungsanteil prozentual stetig zugenommen und auch in der Zukunft sind weitere Steigerungen zu erwarten.
Die letzte Erhöhung der Elternbeiträge erfolgte im Jahr 2017. Mit der danach vom Land Hessen eingeführten Gebührenfreistellung für die ersten sechs Betreuungsstunden für alle Kinder im Kitabereich ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 wurde zum 1. August 2018 nur eine geringe Anpassung der Elternbeiträge vorgenommen. So nahm der Finanzierungsanteil der Eltern an der Gesamtfinanzierung der laufenden Kosten für die Kinderbetreuung immer weiter ab. Mit der Einführung der Gebührenfreistellung stellte das Land Hessen die Zuschussfinanzierung für das letzte kostenfreie Kitajahr ein und die Kommunen in Hessen beendeten ihrerseits diese Freistellung. In Viernheim wurde damals die Entscheidung getroffen, das kostenfreie dritte Kitajahr für alle Kinder weiterhin zu behalten und die fehlenden Elternbeiträge werden seither zu 100 Prozent von der Stadt Viernheim getragen.
In einem Vergleich zu den Gebühren in umliegenden Städten wie zum Beispiel Lampertheim, Heppenheim, Bensheim, Weinheim oder Heddesheim wird deutlich, dass Eltern in Viernheim für die Kinderbetreuung die geringsten Kitabeiträge zahlen müssen. Obwohl in den zurückliegenden Jahren die Ausgaben für die Kinderbetreuung stetig gestiegen sind, zuletzt ab August 2020 im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes durch eine Aufstockung der Fachkraftstunden um 7 Prozent und durch die gesetzliche Einführung von Zusatzstunden für die Leitungsfreistellung, wurden die Kitagebühren nicht erhöht.
Wertmäßig zahlen die Eltern Betreuungsbeiträge von rund 901.000 Euro pro Jahr, wobei aus dem Krippenbereich 493.000 Euro, aus dem Kitabereich 323.000 Euro und aus dem Hortbereich 85.000 Euro stammen. Doch bei der Betrachtung des prozentualen Anteils zeigen sich Unterschiede. Während Krippeneltern durch ihre Beiträge 9,5 Prozent und Horteltern 10,9 Prozent der laufenden Kosten decken, beträgt der Finanzierungsanteil der Kitaeltern nur 2,2 Prozent. Neben den generell niedrigen Beitragssätzen im Kitabereich begründen sich geringere Elternbeiträge auch aus der 2018 eingeführten Gebührenfreistellung durch das Land Hessen für die ersten sechs Betreuungsstunden und speziell für Viernheim in der Beibehaltung des dritten kostenfreien Kitajahres für alle Kinder unabhängig von der Betreuungszeit. Mit der Einführung der Freistellung sollte eigentlich das bis dato gebührenfreie dritte Kitajahr aufgehoben werden.
Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen wurde im Jahr 2018 in Viernheim aber entschieden, neben der Freistellung für sechs Stunden auch weiterhin das dritte Kitajahr für alle Kinder kostenfrei zu belassen. Diese Sonderregelung entspricht einem jährlichen Gebührenverzicht in Höhe von 172.000 Euro.
Durch eine fünfprozentige Erhöhung der Elternbeiträge werden im Kindergartenjahr 2024/2025 aus allen drei Bereichen insgesamt Mehreinnahmen von rund 45.000 Euro erwartet. Durch die Aufhebung des bisherigen dritten beitragsfreien Kitajahres und der fünfprozentigen Beitragserhöhung steigt der Anteil der Elternbeiträge bei Kitakindern von 2,2 Prozent auf 3,3. Mit der zehnprozentigen Erhöhung nach zwei Jahren werden insgesamt Mehreinnahmen in Höhe von rund 95.000 Euro erwartet.
Orientiert hat sich die Stadt Viernheim bei der Neufassung des Satzungsentwurfs an der Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, die zuletzt im September 2023 aktualisiert wurde. hät/red

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Autor:

Kristin Hätterich aus Mannheim

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