Fristen gilt es zu beachten
Führerschein-Umtausch

Führerschein Symbolbild | Foto: Karin & Uwe Annas/stock.adobe.com
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Rhein-Neckar-Kreis. Viele Autofahrerende sind noch mit dem alten Papierführerschein, dem sogenannten grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs. Diese Dokumente verlieren schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers. Der alte Schein muss daher rechtzeitig durch den aktuell gültigen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden. Dieser hat eine Gültigkeit von 15 Jahren. Die Staffelung ist wichtig, damit die Fahrerlaubnisbehörden nach und nach Anträge abarbeiten können.
In einem ersten Schritt werden die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht:
Geburtsjahr vor 1953: Umtausch bis zum 19. Januar 2033
Geburtsjahr 1953 bis 1958: Umtausch bis zum 19. Juli 2022
Geburtsjahr 1959 bis 1964: Umtausch bis zum 19. Januar 2023
Geburtsjahr 1965 bis 1970: Umtausch bis zum 19. Januar 2024
Geburtsjahr 1971 oder später: Umtausch bis zum 19. Januar 2025
Demnach läuft im Januar 2025 die Umtauschfrist für Personen ab, die 1971 und später geboren wurden.
Die alten Führerscheine verlieren mit Ablauf der jeweiligen Umtauschfristen ihre Gültigkeit. Wird der alte Führerschein dennoch weiter genutzt, riskiert die Inhaberin oder der Inhaber des Führerscheins bei Kontrollen ein Verwarngeld.

Was ist zu tun?

Einen persönlichen Termin am besten online unter www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch bei dem für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisstelle (Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mit den Fahrerlaubnisstellen Sinsheim, Weinheim und Wiesloch).

Welche Unterlagen müssen zum Termin mitgebracht werden?

  • Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • Karteikartenabschrift von der Fahrerlaubnisbehörde, die den letzten Führerschein ausgestellt hat, sofern dieser Führerschein nicht vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ausgestellt wurde. Die Karteikartenabschrift kann telefonisch angefordert werden und wird in der Regel direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt.
  • „alter“ Führerschein
  • aktuelles biometrisches Lichtbild

Der Führerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und von dort direkt übersandt. Die voraussichtliche Fertigungsdauer des Führerscheins beträgt etwa zwei bis drei Wochen.
Internationalen Führerschein gibt es nur mit Scheckkartenführerschein Die Fahrerlaubnisbehörden des Rhein-Neckar-Kreises weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Internationaler Führerschein nur in Verbindung mit einem Scheckkartenführerschein ausgegeben werden kann. Wer also für seine Reise einen Internationalen Führerschein benötigt, sollte sich rechtzeitig vor Urlaubsbeginn einen Termin bei seiner zuständigen Fahrerlaubnisbehörde sichern. Alle Informationen zum rund um das Thema Führerschein sind auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreis unter www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheine zu finden. hät/red

Autor:

Kristin Hätterich aus Mannheim

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