Gemeinderat Sitters tagte
Grundsteuer B angehoben
Sitters. Die Gemeinde wird den Hebesatz für die Grundsteuer B zum 1.1.2022 von 370 Prozent auf 500 Prozent erhöhen. Dies hat der Gemeinderat nach kurzer Diskussion einstimmig in seiner Ratssitzung am Montagabend (27.9.2021) beschlossen. Die Erhöhung
spült jährlich 1.606 Euro mehr in die Gemeindekasse.
Für die Sitzung hatte Ortsbürgermeister Kurt Enders die Leiterin der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Donnersbergkreis,
Eva Hoffmann, eingeladen, nachdem die Genehmigung des ursprünglich beschlossenen Doppelhaushaltes 2021 und 2022 der
rund 100-Seelen-Gemeinde versagt wurde, weil in beiden Jahren im Ergebnishaushalt ein Minus aufgewiesen wurde (2021 fehlen
78.282 Euro, 2022 42.431 Euro) und eine hohe Liquiditätsbelastung jetzt schon besteht. Auf Grund der Vorgaben des Landes für
die Kommunalaufsichtsbehörden sind Gemeinden mit unausgeglichenen Haushalten verpflichtet, ihr Hebesatzrecht zur Sicherung
einer angemessenen Finanzausstattung auszuschöpfen, soweit keine andere Möglichkeit bestehe, den Haushaltsausgleich zu er-
reichen, wurde informiert. Da nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes aus 2016 ein maximaler Höchstsatz für den Hebesatz aus der Verfassung nicht herzuleiten sei, besteht grundsätzlich die Pflicht -soweit andere Maßnahmen nicht ausreichen, den Haushaltausgleich zu erreichen- den Hebesatz entsprechend anzuheben. Für die Gemeinden im Donnersbergkreis würden jedoch Anhebungen weit über 900 Prozent nicht ausreichen, die Defizite zu decken, so dass die Kommunalaufsicht die Zumutbarkeitsgrenze bei 500 Prozent als erreicht sieht. Dieser Satz liege schon deutlich über dem Landes- und Bundesdurchschnitt bei der Grundsteuer B. Soweit ein Gemeinderat beschließe, die Grundsteuer B auf 500 Prozent anzuheben, prüfe die Kommunalaufsicht nicht mehr die Einnahmeseite und genehmige deren defizitäre Haushalte sowie notwendige Investitionen, so die Chefin der Kommunalaufsicht.
Ursprünglich hatte der Gemeinderat die Grundsteuer A (Aufkommen 2.660 Euro) mit 340 Prozent und die Grundsteuer B (Aufkommen 4.570 Euro) mit 370 Prozent festgesetzt. In mehreren Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz sei festgestellt worden, dass die derzeitige Finanzkrise nur zu bewältigen sei, wenn die auch noch mit Kassenkrediten belasteten Kommunen ihre gegenwärtigen Defizite abbauen und dauerhaft zu einem Haushaltsausgleich kommen, wobei die Kommunen ihre Kräfte auch größtmöglich anspannen müssten, so Hoffmann.
Das Land selbst ist zuletzt 2020 selbst vom Verfassungsgerichtshof in einer Entscheidung zur Nachbesserung des Kommunalen Finanzausgleiches verpflichtet worden, um die Kommunen finanziell besser zu stellen, nachdem über die Hälfte der Gemeinden keinen Haushaltsausgleich mehr schaffen und mehrere Großstädte und Landkreise mit zu den höchst verschuldeten Kommunen in Deutschland gehören. Im Hinblick auf dieses Urteil könne bei der Neuordnung des Finanzausgleiches ab 2023 zwar auf eine Verbesserung der Finanzausstattung gehofft werden, der notwendige Schuldenschnitt werde jedoch voraussichtlich mit der Auflage einer deutlichen Anhebung der Hebesätze verbunden sein, so die Einschätzung. Da die Ortsgemeinde auch weiterhin investieren will und muss, gibt es momentan eigentlich keine Alternative zu der Erhöhung. Aaus eigener Kraft schaffen wir bei diesen Umlagebe- lastungen für Verbandsgemeinde und Landkreis auf absehbare Zeit keinen Haushaltsausgleich, so Ortsbürgermeister Kurt Enders. Die Verpachtung eines Gartengrundstückes wurde nichtöffentlich behandelt.
Autor:Arno Mohr aus Alsenz-Obermoschel |
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