SGD Süd leitet Raumordnungsverfahren ein
Ausbau der B 10
Queichhambach. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) wird am 17. Februar das Raumordnungsverfahren für den 4-streifigen Ausbau der B 10 zwischen der Anschlussstelle B 48 (Wellbachtal) und Queichhambach einleiten.
„Wir werden in diesem Raumordnungsverfahren insgesamt 39 Träger öffentlicher Belange beteiligen und geben diesen die Möglichkeit, bis Ende Mai zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen“, betont SGD Süd-Präsident Prof. Dr. Hannes Kopf. Die Antragsunterlagen zum Raumordnungsverfahren werden bei den Verbandsgemeinden Annweiler am Trifels und Hauenstein öffentlich ausgelegt sowie auf der Homepage der SGD Süd ab Montag, 21. Februar 2022, zur Einsichtnahme online gestellt.
Es ist geplant, die B 10 zwischen den Anschlussstellen Wellbachtal und Queichhambach auf einer Länge von circa neun Kilometern 4-streifig auszubauen. Hierzu wurden insgesamt zehn Varianten ausgearbeitet, die Gegenstand des Raumordnungsverfahrens sind. Der Streckenabschnitt ist Bestandteil des 4-streifigen Ausbaus der B 10 zwischen den Anschlussstellen A 8 / A 62 bei Pirmasens und der A 65 bei Landau und ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 in der Kategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ eingestuft.
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz hat im Dezember 2021 die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens für den 4-streifigen Ausbau der B 10 in diesem Streckenabschnitt beim Innenministerium als Oberste Landesplanungsbehörde beantragt. Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat Ende Januar die SGD Süd mit der Durchführung dieses Verfahrens beauftragt. ps
link zur Einsichtnahme
https://sgdsued.rlp.de/de/service/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen/
Autor:Britta Bender aus Annweiler |
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