Forderung der GRÜNEN im Landtag und Bundestag
B10-Ausbau gehört auf den Prüfstand

Vierstreifiger Ausbau der B10 bei Hinterweidenthal | Foto: Bürgerinitiative Queichtal
  • Vierstreifiger Ausbau der B10 bei Hinterweidenthal
  • Foto: Bürgerinitiative Queichtal
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Mainz/Landau   Im Sommer 2024 hatte der Rechnungsprüfungsausschusses des Bundestages das Verkehrsministerium zur Neuberechnung von Kosten und Nutzen des B10-Ausbaus verpflichtet. Nun steht fest, dass im Januar 2025 mit ersten  Ergebnissen zu rechnen ist. Die pfälzischen Abgeordneten Dr. Lea Heidbreder (MdL) und Prof. Dr. Armin Grau (MdB) fordern, dass der B10-Ausbau nun endgültig auf den Prüfstand gestellt wird:

„Wir entscheiden heute über die Infrastruktur von morgen. Der Sanierungsstau bei der bestehenden Infrastruktur mahnt uns: Statt Neu- und Ausbauprojekte im Straßenbau weiter voranzutreiben, müssen wir in den Erhalt von bestehenden Brücken und Straßen und in klimafreundliche Alternativen auf der Schiene investieren. Nur das stärkt unsere Region langfristig.

Angesichts der Verdopplung der Kosten beim B10-Ausbau im Vergleich zu 2016 und in Zeiten drastischer Klimaveränderungen sehen wir weder die Notwendigkeit noch die Wirtschaftlichkeit für den Ausbau der B10 noch für gegeben. Es gilt jetzt ehrlich die Handlungsalternativen zu prüfen und die Neuberechnungen abzuwarten bevor weiter Fakten in Beton geschaffen werden.“

Hintergrund:

In seiner 24. Sitzung am 14.06.2024 hatte der Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags beschlossen, dass das Bundesministerium für Digitales und Verkehr aufgefordert wird, das Nutzen-Kosten-Verhältnis für die B 10 nach der aktuellen Bundesverkehrswegeplan-Methodik auf Grundlage der aktuellen Rahmenbedingungen neu zu berechnen, für beide Baumaßnahmen einfachere und wirtschaftlichere Handlungsalternativen in allen Teilprojekten zu prüfen und darüber zu berichten.

Inzwischen liegt der Bericht des BMDV vor. Zur B 10 heißt es dort, dass erste Ergebnisse zur neuen Verkehrsuntersuchung voraussichtlich zum Jahreswechsel 2025 vorliegen. Erst dann kann die Neuberechnung des NKV erfolgen. Mit einem Ergebnis wäre dann im Sommer 2025 zu rechnen.

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Autor:

Michael Schindler aus Annweiler

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