Jagdgenossenschaft Waldhambach
Jahreshauptversammlung
Waldhambach/Münchweiler Am Donnerstag, 20.04.2023 findet um 19 Uhr die Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Waldhambach im Dorfgemeinschaftshaus Waldhambach statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen
2. Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung der Verwaltungsgeschäfte auf die Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler
3. Bericht des Vorsitzenden
4. Kassenbericht
5. Entlastung der Vorstandschaft
6. Neuwahlen der Vorstandschaft
7. Unterhaltungsmaßnahmen 2023 und 2024
8. Anträge
9. Sonstiges
Eingeladen sind alle Grundstückseigentümer/innen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Waldhambach-Münchweiler, die gem. §9 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes vom 29.09.1976 (BGBL.S.2849) eine Jagdgenossenschaft bilden. Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Jagdgenossen beschlussfähig. Die Beteiligen haben sich durch einen gültigen Ausweis, Vertreter zudem mit Vertretungsvollmacht zu legitimieren.
Anträge sind bis 19.04.2023 beim Jagdvorstand schriftlich einzureichen.
Das Grundstücksflächenverzeichnis kann nach Rücksprache beim Jagdvorstand Otmar Grüßert ab 05.04.2023 bis 20.04.2023 für alle Jagdgenossen eingesehen werden. Einsprüche sind nur innerhalb dieser Frist möglich. Das Verzeichnis gilt mit dem Ablauf der Frist als festgestellt, wenn keine Einsprüche erhoben werden.
Autor:Michael Martin aus Annweiler |
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