Unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle
Oberotterbach. In der Nacht vom 29./30.01.24, befuhr der Fahrer eines Pkw Renault die B 38 von Bad Bergzabern in Richtung Schweigen-Rechtenbach. Am Ortseingang Oberotterbach kam der, zunächst noch unbekannte Fahrzeugführer, in einer scharfen Linkskurve aufgrund überhöhter Geschwindigkeit nach rechts von der Fahrbahn ab und landete an der Hausfassade eines Bürogebäudes. Der Unfallfahrer ließ das stark beschädigte Fahrzeug zurück und entfernte sich unerlaubt von der Unfallstelle. Am Morgen meldete sich der Unfallfahrer, nachdem er seinen Pkw nicht mehr an der Unfallstelle auffinden konnte, bei der Polizei Bad Bergzabern. Nach den Angaben des 76-jährigen Mannes hatte er zum Unfallzeitpunkt gegen 22:10 Uhr kein Mobiltelefon dabei, lief circa 6 Kilometer in eine grenznahe Stadt nach Frankreich und wollte sich am nächsten Morgen um die Schadensregulierung kümmern. Der Gesamtschaden wird auf mehrere 10-tausend Euro geschätzt. Gegen den unverletzt gebliebenen Verursacher wurde ein Strafverfahren wegen Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort eingeleitet. ots
Autor:Britta Bender aus Annweiler |
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