Update: Pleisweiler-Oberhofen und Niederhorbach: Abkochgebot aufgehoben
Update: Abkochgebot aufgehoben
4. Juli: Pleisweiler-Oberhofen/Niederhorbach. Das Gesundheitsamt Landau-Südliche Weinstraße hat das in der vergangenen Woche aufgelegte Abkochgebot für die Gemeinden Pleisweiler-Oberhofen und Niederhorbach aufgehoben. Das Trinkwasser kann ab sofort wieder ohne Einschränkungen verwendet werden. Die letzten Trinkwasser-Proben haben ergeben, dass die Keime durch die Chlorung abgetötet wurden.
Das begleitende Überwachungsprogramm zur Kontrolle der Trinkwasserqualität durch die Verbandsgemeindewerke hält noch an. Damit verbunden ist der Sicherheit halber eine Fortführung der Chlorung des Ortsnetzes.
Bei den mikrobiologischen Parametern handelte es sich um Keime fäkalen Ursprungs, eine in der Natur weitverbreitende Keimart, die als Hinweise für eine Verunreinigung im Trinkwasser dienen.
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Pleisweiler-Oberhofen/Niederhorbach. Im Rahmen einer routinemäßigen Beprobung der Verbandsgemeindewerke Bad Bergzabern wurde eine Grenzwertüberschreitung mit mikrobiologischen Parametern im Trinkwasser im Versorgungsbereich der Gemeinden Pleisweiler-Oberhofen und Niederhorbach festgestellt. Das Gesundheitsamt Landau-Südliche Weinstraße hat daraufhin ein Abkochgebot in den beiden betroffenen Ortsgemeinden veranlasst.
Gesundheitsamt veranlasst Abkochgebot
Das bedeutet: Zum Abtöten von Krankheitserregern muss Trinkwasser einmal kurz kräftig sprudelnd aufgekocht werden. Dies ist insbesondere in folgenden Fällen notwendig:
- Trinken, Getränkezubereitung (z.B. Eiswürfel)
- Zubereiten von Lebensmitteln
- Waschen von Obst, Gemüse, Salat oder anderen Lebensmitteln
- Medizinische Zwecke (z.B. Wundreinigung, Nasenspülen)
- Zähne putzen
- Geschirrabwasch von Hand
- Trinkwasser für empfindliche Haustiere
Kein Abkochen ist nötig für eine allgemeine Reinigung, die Toilettenspülung, den Geschirrspüler, Duschen oder Wäschewaschen mit der Maschine. Empfehlenswert ist es, bis zur vollständigen Beseitigung der Verunreinigung zum Trinken und als Säuglingsnahrung Mineralwasser zu verwenden.
Beseitigung der Verkeimung
Zudem hat das Gesundheitsamt eine begleitende Chlorung des Trinkwassers veranlasst. Die Verbandsgemeindewerke führen ein begleitendes Überwachungsprogramm zur Kontrolle der Trinkwasserqualität bereits durch. Sie spülen und chloren das Ortsnetz. Das Abkochgebot ist so lange notwendig, bis die Verkeimung beseitigt ist. Die Öffentlichkeit wird darüber informiert.
Bei den mikrobiologischen Parametern handelt es sich um Keime fäkalen Ursprungs, eine in der Natur weitverbreitende Keimart, die als Hinweise für eine Verunreinigung im Trinkwasser dienen.
Bei weiteren Fragen können sich die Bürgerinnen und Bürger telefonisch unter 0172/8748603 an die Verbandsgemeindewerke Bad Bergzabern wenden. kats/ps
Autor:Katharina Wirth aus Herxheim |
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