Planfeststellungsverfahren Radweg an der B38
Widerspruch des adfc
Landau/SÜW. Der adfc Kreisverband Landau-SÜW beteiligt sich am Planfeststellungsverfahren des Neubaus eines Radwegs entlang der B38.
Zwischen Rechtenbach und Bad Bergzabern baut der Bund einen einseitigen Zweirichtungsradweg. Der adfc beurteilt das Vorhaben differenziert: Als Pendler-Radweg definitiv nicht geeignet, wird das geplante Angebot gleichwohl einen Zugewinn für den touristischen Radverkehr darstellen können. Dafür sorgt die „Entflechtung“ des Radverkehrs vom motorisierten Verkehr auf der Bundesstraße. Diese wird in der „Merksätzen 2008“ des Bundes angestrebt.
Der adfc begründet seine Einschätzung bezüglich des Pendler-Radverkehrs damit, dass die Strecke nicht leichtflüssig befahrbar ist. Immer wieder wird der Fahrfluss durch erzwungene Wechsel der Straßenseiten im Bereich von Ortsdurchfahrten gehemmt. Da es keinen separaten parallel verlaufenden Fußweg gibt, entsteht die Gefahr der Kollision mit auf dem Weg verkehrenden Fußgängern, die gerne auch von kleinen Kindern begleitet werden.
Die „Grundsätze 2008“ regeln aber auch die Baulast, also Kostenübernahme des Bundes für Radwege entlang von Bundesstraßen und die Verkehrssicherungspflicht, also Räumdienste und Erhalt. Letztere sollen hier laut Merksatz Nr. 5 vom Land RLP übernommen werden. Die Planung verweist aber erhebliche Teile der Strecke auf nichtöffentliche Wirtschaftswege. Diese unterliegen keiner verpflichtenden Verkehrssicherung. Was das für Radfahrende bedeutet, zeigten zuletzt Presseberichte über Radunfälle auf verschmutzen Fahrbahnen auf den Strecken zwischen Herxheim und Landau auf.
Eine Vielzahl weiterer Details werden im Widerspruchsschreiben an die Behörde formuliert. Diese können Interessierte gern per Email beim adfc Kreisverband Landau-SÜW anfordern. adfc
Kontaktdaten
Michael Schindler
E-Mail: kv.landau@adfc-rlp.de
Internet: www.adfc-landau.de
Autor:Britta Bender aus Annweiler |
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