Strafverfahren bei Rollerkontrolle
Polizei erwischt zwei zu rasante Rollerfahrer
Bad Dürkheim. Durch Beamte der Polizeiinspektion wurde am Donnerstag, 19. Mai, eine Kontrollstelle auf dem Wurstmarktparkplatz errichtet. Der Schwerpunkt der Verkehrskontrollen lag auf dem motorisierten Zweiradverkehr. Hierzu wurde ein geeichter Rollenprüfstand aufgebaut, mit welchem die maximale Höchstgeschwindigkeit von Zweirädern gerichtsverwertbar gemessen werden kann.
Im genannten Zeitraum konnten insgesamt 14 Krafträder einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Der größte Anteil dieser Verkehrsteilnehmer hielt sich erfreulicherweise an die Verkehrsvorschriften. Bei einem Roller konnte jedoch mit Hilfe des Rollenprüfstandes ermittelt werden, dass die zulässige eingetragene Höchstgeschwindigkeit deutlich überschritten wurde. Der Fahrer des Rollers hätte deswegen eine höhere Fahrerlaubnisklasse besitzen müssen. Zudem ist dadurch die Betriebserlaubnis für sein Fahrzeug erloschen. Eine weitere Roller-Fahrerin konnte ebenfalls keine entsprechende Fahrerlaubnis für ihr Kraftrad vorzeigen.
Gegen beide Verkehrsteilnehmer wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Neben den Zweirädern wurden auch insgesamt sieben Autos kontrolliert, da die Fahrer und Begleiter keinen Sicherheitsgurt angelegt hatten oder die Fahrer mit ihrem Handy telefonierten. Gegen sie wurde ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. jg/ps
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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