Fallzahlen im Landkreis Bad Dürkheim
Corona-Inzidenz: DÜW und Neustadt
Corona-Inzidenz/DÜW. Seit der letzten Bekanntgabe der Corona-Fallzahlen am Montag, 26. April, bestätigte das Gesundheitsamt des Landkreises Bad Dürkheim 22 weitere Infektionen gemeldet: Im Landkreis kamen 18 positive Corona-Tests hinzu, während die Stadt Neustadt an der Weinstraße 4 weitere Infektion verzeichnet. Aktuelle Coronavirus-Fallzahlen für den Landkreis Bad Dürkheim und die Stadt Neustadt meldet das Gesundheitsamt des Landkreises Bad Dürkheim. Die Inzidenz im Landkreis Bad Dürkheim ist auf 109,3 gesunken. (Montag: 119,8)
Gesamtzahl der Corona-Fälle im Landkreis Bad Dürkheim und der Stadt Neustadt
Das Gesundheitsamt des Landkreises Bad Dürkheim meldete am Dienstag, 27. April, für Neustadt und den Landkreis Bad Dürkheim in der Summe 5.594 Corona-Infektionen (Stand 14 Uhr). Diese teilen sich auf den Landkreis Bad Dürkheim mit 4.030 Fällen und die Stadt Neustadt mit 1.564 Infektionen auf.
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Die Zahl der als genesen geltenden Personen im Landkreis Bad Dürkheim liegt derzeit bei 3.478. Somit gibt es derzeit 405 akute Corona-Infektionen im Landkreis Bad Dürkheim. In der Stadt Neustadt an der Weinstraße liegt die Zahl der genesen Personen bei 1.393, es befinden sich 134 Personen mit aktiven Coronavirus-Infektionen in häuslicher Quarantäne.
Seit Montag, 26. April, wurde kein weiterer Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Bad Dürkheim sind bisher 184 Personen an oder mit dem Coronavirus verstorben. 37 stammen aus Neustadt, 147 Todesfälle wurden im Landkreis gemeldet.
Inzidenz im Landkreis Bad Dürkheim und Neustadt
Die Inzidenz im Landkreis Bad Dürkheim und der Stadt Neustadt wird täglich vom Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA) gemeldet. Am Dienstag, 27. April, wurde für den Landkreis eine Inzidenz von 109,3 veröffentlicht. In der Stadt Neustadt liegt die Inzidenz bei 77 Fällen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen.
„Bundesnotbremse“ ersetzt Allgemeinverfügung des Kreises DÜW
Die neuen Regeln im Bundesinfektionsschutzgesetz treten heute in Kraft. Durch das übergeordnete Gesetz wird die momentan gültige Allgemeinverfügung des Kreises „ersetzt“ – sie wurde daher heute aufgehoben. Es gelten jetzt die Bundesregeln, die in vielen Punkten aber auch schon bisher im Landkreis Bad Dürkheim umgesetzt waren. Änderungen gibt es aber zum Beispiel bei der Ausgangssperre und für die Öffnung des Einzelhandels.
„Das Land Rheinland-Pfalz hatte in seiner Bekämpfungsverordnung viele Punkte der Bundesnotbremse schon umgesetzt und da wir bereits seit etwa einer Woche über einer 7-Tages-Inzidenz von 100 lagen, galten diese im Landkreis Bad Dürkheim bereits, da wir eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen mussten“, erläutert Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld.
Änderungen gibt es aber beispielsweise bei der Ausgangssperre. Diese gilt nun erst ab 22 Uhr, statt ab 21 Uhr, und es ist erlaubt, bis Mitternacht noch alleine draußen Sport zu machen oder spazieren zu gehen.
Körpernahe Dienstleistungen sind weiterhin untersagt, außer sie sind medizinisch oder hygienisch notwendig (Physiotherapie, Fußpflege, Friseur etc.). Es ändert sich allerdings, dass für die Besuche von Friseur und Fußpflege nun ein negativer Corona-Test notwendig wird, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Der Einzelhandel – mit Ausnahme des „erweiterten täglichen Bedarfs“, also Lebensmittel, Drogerie usw. – bleibt geschlossen. Neu ist, dass Terminshopping etwa in Bekleidungsgeschäften zwar momentan erlaubt bleibt, aber nur mit einem Kunden bzw. einer Kundin pro 40 Quadratmeter, negativem Schnelltest des Einkaufenden und Erfassung der Kontaktdaten. Würde die Inzidenz im Landkreis die Marke von 150 übersteigen, was aktuell nicht der Fall ist, wäre nur noch die Abholung von bestellter Ware möglich. Für die Kontaktdatenerfassung kann der Handel im Landkreis Bad Dürkheim auf die Luca-App zurückgreifen.
„Ich begrüße, dass es jetzt bundeseinheitliche Regelungen gibt. Ungünstig ist allerdings, dass sich die Menschen innerhalb kurzer Zeit auf verschiedene Regelungen einstellen mussten, da wir erst vor einer Woche unsere Allgemeinverfügung erlassen mussten. Daran konnten wir nichts ändern, aber ich verstehe, wenn dies für Verwirrung sorgt“, sagt Ihlenfeld. „Ich hoffe, dass durch die Gesetzesänderung nun wieder eine größere Einheitlichkeit entstehen kann, die es leichter macht, die Regeln zu verstehen. Vor allem hoffe ich, dass es uns dadurch gelingt, die Neuinfektionen nach unten zu drücken. Wir sehen, dass immer noch einige Infektionen im privaten Bereich stattfinden. Ich möchte Sie darum, auch wenn es schwer fällt, weiterhin dazu aufrufen, Ihre Kontakte zu beschränken und auf die bekannten Maßnahmen Maske, Abstand, Hygiene und insbesondere Lüften zu achten.“
Corona-Mutationen im Landkreis Bad Dürkheim (Stand 27. April)
Im Landkreis wurden 11weitere Infektionen mit der britischen Virusvariante nachgewiesen, in Neustadt 6. Im Landkreis Bad Dürkheim sind insgesamt bisher 393 Infektionen mit der britischen Mutation nachgewiesen worden und in Neustadt 183 Infektionen mit der britischen Variante. Im Landkreis ist insgesamt 1 Infektion mit der brasilianischen Variante nachgewiesen worden.
Coronavirus in Einrichtungen im Landkreis Bad Dürkheim:
Dem Gesundheitsamt sind nach derzeitigem Kenntnisstand folgende neuen Coronavirus-Infektionen in Einrichtungen wie Kitas und Pflegeheimen bekannt:
- Schillerschule Haßloch: Hier wurde ein/e Schüler/in positiv getestet, die Kontaktpersonen sind in Quarantäne
Bei Fragen können sich Eltern an das Gesundheitsamt des Kreises Bad Dürkheim in Neustadt unter gesundheitsamt@kreis-bad-duerkheim.de wenden. kim/ps
Autor:Kim Rileit aus Ludwigshafen | |
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