Betreuungsbedarf in der Grundschule
Elternumfrage im Kreis Bad Dürkheim
Bad Dürkheim. Mit dem Ganztagsförderungsgesetz, das ab dem Schuljahr 2026 gilt, haben alle neu eingeschulten Kinder ein Recht auf Ganztagsbetreuung. Bereits jetzt hat der Kreis Bad Dürkheim in Zusammenarbeit mit allen Kommunen mit der Planung begonnen. Um zu wissen, welche Angebote Eltern, Erziehungsberechtigte und Kinder brauchen, findet im April eine Online-Umfrage statt.
Ganztagsförderungsgesetz gilt ab 2026
„Wir möchten die Planung am tatsächlichen Bedarf ausrichten“, erklärt der zuständige Erste Kreisbeigeordnete Timo Jordan. „Daher ist die Beantwortung der Umfrage für uns sehr wichtig. Die geschätzte Bearbeitungsdauer beträgt nur fünf Minuten.“
Das Ganztagsförderungsgesetz gilt ab 2026 für neu eingeschulte Kinder in der Grundschule – sie haben dann täglich ein Recht auf acht Stunden Förderung und Betreuung, inklusive Unterricht. Das gilt nicht für Wochenenden und Feiertage, aber auch in den Schulferien soll es eine Betreuung geben. „Zur besseren Planung interessiert uns mit der Umfrage, ob und wann eine Betreuung benötigt wird und was den Eltern bei einer Betreuung besonders wichtig ist“, so Jordan.
Wie man den Fragebogen beantwortet
Der Fragebogen kann einfach mit dem Handy oder Tablet beantwortet werden. Zur Umfrage geht es online unter www.kreis-bad-duerkheim.de/elternumfrage. An der Befragung beteiligen können sich Eltern von Kinder, die seit dem 1. September 2016 geboren wurden. Jordan: „Vielen Dank, dass Sie an der Befragung teilnehmen.“
Weitere Informationen
Caroline Schultheis, Telefon 06322 961-4004, E-Mail caroline.schultheis@kreis-bad-duerkheim.de
Nadine Ladach, Telefon 06322 961-4629, E-Mail nadine.ladach@kreis-bad-duerkheim.de. schu/red
Autor:Christine Schulz aus Wochenblatt/Stadtanzeiger Landau |
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