Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen in der Kaiserslauterer Straße in Bad Dürkheim
Fußgänger müssen besser geschützt werden

Die bisher zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h wird auf 20 km/h herabgesetzt. | Foto: Franz Walter Mappes
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  • Die bisher zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h wird auf 20 km/h herabgesetzt.
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Bad Dürkheim. Die Stadtverwaltung Bad Dürkheim wurde durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt a.d.W. (Az.: 3 K 272/18.NW) verpflichtet, den Fußgängerverkehr in der Kaiserslauterer Straße zwischen dem Kreisverkehrsplatz Zumstein und der Einmündung Gaustraße besser zu schützen. Das Gericht erkannte, dass durch das Befahren der Gehwege eine besondere Gefährdung für Fußgänger besteht.
Die Stadtverwaltung hat daraufhin ein externes Verkehrsplanungsbüro beauftragt zu prüfen, welche Maßnahmen die Verkehrssituation in der Kaiserlauterer Straße langfristig verbessern können. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden noch in diesem Jahr erwartet.
Das Gericht hat der Stadt jedoch auferlegt, bis dahin vorübergehende Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Diese werden nun kurzfristig umgesetzt:
•Die bisher zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h wird auf 20 km/h herabgesetzt.
•Die eingezeichneten Parkflächen werden gesperrt.
•Weiterhin werden die in der Engstelle befindlichen Sandsteinpoller besser gekennzeichnet.
Die Stadtverwaltung bittet alle betroffenen Verkehrsteilnehmer um Beachtung und Verständnis. ps

Autor:

Franz-Walter Mappes aus Bad Dürkheim

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