"Weinhotel" Bad Dürkheim
Initiative lässt Verkaufspreis für „Alte Stadtgärtnerei“ prüfen
Die Initiative „Alte Stadtgärtnerei“, die Anfang Februar ein Bürgerbegehren gegen das geplante "Weinhotel" auf den Weg gebracht hat, hat sich an die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Bad Dürkheim mit der Bitte gewandt, den geplanten Verkauf der „Alten Stadtgärtnerei“ kommunalrechtlich zu prüfen. Sie befürchtet, dass das Gelände unter seinem Verkehrswert an die Initiatoren des „Weinhotels“ veräußert werden soll.
Im Zuge der Vorberatungen und des einstimmigen Beschlusses für den städtischen Haushalt 2021 ist der Initiative aufgefallen, dass für die 1,5 Hektar der „Alten Stadtgärtnerei“ ein Verkaufserlös von 2,358 Millionen Euro vorgesehen ist, was einem Quadratmeterpreis von rund 157 Euro für das nicht erschlossene Gelände entspricht. Erfahrene Dürkheimer Immobilienmakler, so die Pressemitteilung, "halten das für ein Schnäppchen".
In ihrem ausführlichen Schreiben an die Aufsichtsbehörde begründet die Initiative anhand der offiziellen Dürkheimer Bodenrichtwerte (2020) und aktueller Marktwerte, die etwa im „Fronhof“ erzielt werden, ihre Vermutung: „Diese Richtwerte und Marktpreise legen nahe, dass die Stadt aus dem Grundstück einen weit höheren Erlös erzielen könnte und offenbar beabsichtigt, die ,Alte Stadtgärtnerei‘ deutlich unter ihrem Verkehrswert an die Hotel-Initiatoren zu veräußern.“ Es stelle sich die Frage, ob die Stadt vor der Einigung über den Preis ein Verkehrswertgutachten eines unabhängigen und objektiven Sachverständigen eingeholt hat. In dem genannten Verkaufspreis stecke womöglich eine verdeckte Subvention für das geplante Hotelprojekt, die dann allerdings auch wettbewerbsrechtlich bedenklich wäre und gegen das EU-Beihilferecht verstoßen könnte.
Die Initiative möchte auch etwaige Gründe genannt wissen, warum die Stadt von der verbindlichen Rechtsnorm abweichen will. Denn nach den Buchstaben des Gesetzes ist kommunales Eigentum „in der Regel nur zum Verkehrswert“ zu veräußern. Mit Blick auf die gegenüber den Hotel-Initiatoren zugesagte Verkaufsabsicht wird die Kommunalaufsicht ebenfalls gebeten, die Stadt vorsorglich auf diese seit Jahren bestehende Rechtslage hinzuweisen. Die Initiative hinterfragt weiterhin, ob durch andere Nutzungen des Geländes, z. B. Wohnbebauung oder Betreutes Wohnen, ein höherer Grundstückserlös zu erzielen und der Stadt daher im Sinne eines verantwortungsbewussten und auch nachhaltigen Umgangs mit ihren Immobilienwerten eine Eigenentwicklung des Geländes zu empfehlen wäre.
Der Prüfungsauftrag an die Kommunalaufsicht umfasst auch eine Kontrolle der Rechtmäßigkeit nicht-öffentlicher Beratungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse. Zwischen dem 18.10.2018, als das Hotel-Projekt im Bauausschuss erstmals nicht-öffentlich diskutiert wurde, und seiner öffentlichen Vorstellung im Stadtrat am 10.12.2019 wurde das „Weinhotel“ über ein Jahr lang in verschiedenen Gremiensitzungen nicht-öffentlich behandelt.
In ähnlicher Weise hat sich die Initiative „Alte Stadtgärtnerei“ auch an den Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz gewandt, um die Preisabsprachen bei dem geplanten Grundstücksverkauf von dessen Kommunalreferat untersuchen zu lassen.
Autor:Klaus Kochendörfer aus Bad Dürkheim |
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