Missverständnis um die Übergangsfrist – Es gibt viele Potenziale.
Rechtsanspruch, Sorgen und Verantwortungsgemeinschaft
An der kreisübergreifenden Online-Veranstaltung „7 Stunden in 7 Jahren? – KiTa-Zukunftsgesetz und was jetzt?“ der Kreiselternausschüsse Bad Dürkheim (KEA DÜW), Germersheim (KEA GER), Rhein-Hunsrück-Kreis (KEA RHK) und Südliche Weinstraße (KEA SÜW) haben am 09.09.2021 mehr als 70 Interessierte teilgenommen.
Erfreulich war der hohe Anteil an Eltern und Kita-Vertreter:innen, denn „die eigene Bereitschaft zur Mitgestaltung und ein offener Dialog zwischen allen Kita-Akteuren“ seien essentiell zum Erreichen des Ziels „gemeinsam für eine gute Kita“, erklärte Karin Graeff, Vorsitzende des KEA RHK. Basierend auf den Ergebnissen der kreisübergreifenden Umfrage waren die Auswirkungen des neuen KiTa-Gesetzes (KiTaG) sowohl für die Kinder und Familien aber auch für die Fachkräfte im Fokus der Veranstaltung.
Graeff erläuterte: „Nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist das Kreisjugendamt (KJA) dafür zuständig, dass Betreuungsangebote sowohl in Quantität als auch Qualität ausreichend vorhanden sind.“
Zudem räumte Graeff mit einem weitverbreiteten Irrglauben auf: „Der Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung von 7 Stunden gilt seit dem 01.07.2021. Lediglich die Ausgestaltung des Mittagessens kann maximal bis zum Abschluss der Evaluation nach § 31 Absatz 1 KiTaG auf unterschiedliche Weise erfolgen.“ Daher sei das KJA ein wichtiger Ansprechpartner und die Bedarfsplanung ein zentrales Thema für alle Eltern. Sie sollen generell bei der jährlichen Bedarfsabfrage ihre Bedarfe großzügig inklusive Pufferzeiten angeben, da nach dem neuen KiTaG die Personalbemessung direkt von den gebuchten Betreuungsplätzen abhänge. Mit der Angabe der Bedarfe legen die Eltern sich für ein ganzes Jahr fest, das muss mit bedacht werden.
Im Rahmen der Umfrage beklagten viele Eltern neben der fehlenden Umsetzung des Rechtsanspruchs vor allem unflexible Bring- und Abholzeiten bei der durchgängigen Betreuung über Mittag sowie einen massiven Wegfall von Bildungsangeboten. Dies sei nicht durch das KiTaG vorgegeben, so Graeff, sondern eine Entscheidung der Verantwortlichen vor Ort. Wenn diese Entscheidungen nicht im Sinne der Familien sind, dann können und sollen vor Ort andere Lösungen gefunden werden.
Ein weiteres Missverständnis rankt sich um das im neuen Gesetz verankerte Monitoring. Damit soll u.a. die Personalausstattung dokumentiert werden, um punktuelle Missstände beim Personal oder generellen Personalmangel zu erfassen. Es geht – entgegen vieler Befürchtungen – nicht darum die gebuchten Plätze mit den tatsächlich anwesenden Kindern abzugleichen.
Weiterhin wurden die Umfrageergebnisse hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kita näher betrachtet. Vielerorts besteht noch deutliches Ausbaupotential für die aktive Mitwirkung der Eltern im Kita-Alltag ihrer Kinder. Graeff betonte das Anhörungsrecht der Elternausschüsse, nach dem Träger und Kita-Leitung rechtzeitig und umfassend über alle wesentlichen Angelegenheiten rund um die Kita informieren müssen. Die Argumente des Elternausschusses müssen bei der Entscheidungsfindung angemessen berücksichtigt werden. Diese Regelungen sind nicht neu, so Graeff, sie spielen aber eine immer wichtigere Rolle. Weiterhin stärkt das neue Gremium „Kita-Beirat“ die Mitwirkung der Eltern als Teil der „Verantwortungsgemeinschaft“ im Kita-System.
Wenn Sie sich auch für die Arbeit des KEA DÜW interessieren oder Fragen, Probleme oder Anregungen haben, melden Sie sich bitte gerne zu unseren Newsletter unter kea-duew.de/newsletter an.
Hintergrund: Der KEA DÜW ist die gewählte Vertretung der Elternausschüsse der 93 Kindertagesstätten und vertritt die Interessen der Familien der über 6.000 Kita-Kinder im Landkreis Bad Dürkheim.
Der KEA ist Ansprechpartner für Eltern, Sorgeberechtigte, Elternvertreter, Erzieher*innen, Kitaleitungskräfte, Trägervertreter, das Kreisjugendamt und interessierte Personen im Kita-Umfeld.
Autor:Kreiselternausschuss Bad Dürkheim aus Bad Dürkheim |
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