Abgabe der Anträge auf Lernmittelfreiheit bis zum 16. März 2020
Schulbuchausleihe im Landkreis Bad Dürkheim
Bad Dürkheim. Auch dieses Jahr können Schülerinnen und Schüler, die ab dem kommenden Schuljahr die Klassen 5 bis 13 einer allgemeinbildenden Schule oder die Berufsbildenden Schulen besuchen, wieder freiwillig an der entgeltlichen, sowie bei Erfüllung der Voraussetzungen, an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe teilnehmen.
Die Anträge auf Lernmittelfreiheit wurden kürzlich über die Schulen an alle Schüler/innen verteilt. Abgabefrist ist der 16. März 2020. Die Anträge können sowohl in der Schule als auch bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim abgegeben werden.
Hinweis: Die Sachbearbeiterinnen sitzen im neuen Bürogebäude an der Kreisverwaltung (Bürozugang: Prof.-Otto-Dill-Straße 4a).
Wer keinen Antrag erhalten hat, sollte sich direkt an die Schule, die das Kind besucht, wenden. Alternativ kann der Antrag auch unter dem Link http://lmf-online.rlp.de/service/publikationen/broschueren-und-merkblaetter.html
abgerufen und ausgedruckt werden.
Die Anmeldung zur entgeltlichen Schulbuchausleihe erfolgt dieses Jahr im Zeitraum vom 25. Mai bis 16. Juni 2020. Die entsprechenden Freischaltcodes werden rechtzeitig über die Schulen verteilt. ps
Autor:Franz-Walter Mappes aus Bad Dürkheim |
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