Eine Geschichte über Waldrechte und Widerstand
Wem gehört eigentlich der Wald?

Die Hardenburger Waldarbeiter erledigten einst einen harten Job und sie leisteten Widerstand gegen die Behördenwillkür Bayerns | Foto: Archivbild Sammlung Franz-Walter Mappes
  • Die Hardenburger Waldarbeiter erledigten einst einen harten Job und sie leisteten Widerstand gegen die Behördenwillkür Bayerns
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Von Franz-Walter Mappes

Unser Wald. Zuerst die Leininger, dann die Franzosen und anschließend die Bayern - die Pfalz war stets unter wechselnder Verwaltung und das bekam auch der Wald zu spüren. Doch der Reihe nach und am Beispiel eines kleinen Dorfes, das schließlich Widerstand gegen die Behördenwillkür leistete.

Nach der Corona-Zwangspause feierte in diesem Jahr die Dorfgemeinschaft am 28. Dezember in Hardenburg wieder das traditionelle Waldfest, bei dem stets an den Prozess um die Waldrechte erinnert wird. Warum aber kam  es zu dem Streit zwischen den Hardenburgern und dem Land Bayern?
Beginnen wir in der Sprache eines weltbekannten Comics: Die gesamte Pfalz ist unterworfen. Die gesamte Pfalz? Ein kleines Dorf am Rande des Pfälzerwaldes gelegen, leistet Widerstand. Nein, nicht gegen die Römer, die waren schon lange weg, diesmal ging es gegen den Bayerischen Staat, dem kurz nach 1800 die Pfalz zugeschlagen wurde.
Den Bewohnern des Dorfes Hardenburg am Fuße der gleichnamigen Burg wurden im 15. Jahrhundert vom Leininger Grafen, der Herr über Berg und Tal, Feld und Flur, Wasser, Wild und Fischerei war, das Recht auf Holzversorgung zugesichert. Dieses Waldrecht wurde das ganze Mittelalter hindurch ausgeübt und blieb bis 1789 gültig. Durch die Besetzung der französischen Revolutionstruppen änderte sich nämlich die Rechtslage. Sie galt als Überbleibsel der überwundenen Feudalherrschaft und wurde von der französischen Verwaltung in Frage gestellt. Zu den Rechten, die für die Hardenburger Bevölkerung lebensnotwendig waren, gehörte vor allem das Waldrecht, das das Beholzigungsrecht, das Laub- und Streurecht und das Weiderecht umfasste.
Aber - wem gehört eigentlich der Wald? Wem gehört der Grund und Boden auf dem Bäume, Sträucher, Pilze und Pflanzen wachsen, die auch den Tieren Lebensraum bieten?
Am Beispiel der Hardenburger Bevölkerung lässt sich das Waldrecht bis ins Frühmittelalter zurückverfolgen. Zum Schutz des Eigentums wurden einst Waldgenossenschaften gegründet, zu der auch Dürkheim gehörte. Obwohl es keine verlässlichen Dokumente gibt, geht man davon aus, dass sich solche Genossenschaften aus Ortschaften bildeten, die am gleichen Fluss- oder Bachlauf lagen. Dürkheim gehörte einst zur 5. Haardtgeraide.
Das Waldgebiet der Vogesen und der Haardt zwischen Straßburg und Dürkheim hatten sich bis 1815 solche Haardtgeraide aufgeteilt. Diese Geraiden kannten als obersten Gerichtsherren nur Kaiser und Reich an. Die Kaiser des Mittelalters hatten es nie gewagt, die Waldgenossenschaften in ihren Rechten zu beschneiden. So hielt sich über Jahrhunderte hinweg ein Stück altgermanisches Rechtsdenken und freiheitliches Bewusstsein.
Zwischen 1815 und 1835 wurden diese Waldgenossenschaften aufgelöst und an die Genossen verteilt.
Für Dürkheim begann jedoch mit dem Bau des Klosters Limburg und der Schenkung Kaiser Konrads II. ein eigener Zeitabschnitt. Als er seine Stammburg in ein Kloster umwandeln ließ schenkte er diesem im Jahr 1035 verschiedene Dörfer mit allen Gerechtigkeiten und Nutzungen. Was Konrad nicht verschenken konnte, waren die Rechte und Nutzungen der Dürkheimer Einwohner an der Geraide, denn er war nach deren Verfassung ja selbst nur Mitglied durch seine Besitzungen. Gut 200 Jahre funktionierte die Gemeinschaft nach altem Recht und erst 1243 ließ sich Dürkheim seine Holzrechte im gemeinschaftlichen Wald bestätigen. Doch Dürkheim wuchs und der Einschlag im Wald wurde immer größer. 1284 ließ der Abt eine Urkunde verfassen, welche die Interessen des Klosters in den Vordergrund stellte und Dürkheim aus seinem Recht drängte.
Im Martinsweistum, das um 1400 entstand, wird der Abt der Limburg bevorzugt. Er wird als „Oberster Herr zu Dürkheim von des heiligen Kreuz wegen über Wald, Wasser und Weide“ apostrophiert.
Als 1574 der letzte Abt die Augen schloss, kam die Verwaltung des klösterlichen Besitzes nach Heidelberg und Dürkheim erhob den Anspruch auf Mitverwaltung.
1733 wurde schließlich eine neue Richtschnur vereinbart, die bis zur Französischen Revolution Geltung hatte.
Etwa im Jahr 1800 wurde der Wald der Staatsverwaltung unterstellt. Nach dem Sturz Napoleons trat Bayern an Stelle Frankreichs .
Im 19. Jahrhundert erwuchsen zahlreiche Prozesse um den Wald und die Waldrechte.
Grethen und Seebach prozessierten um das vorenthaltene Bau- und Nutzholz. Nach dem Prozess musste der Staat an die beiden Gemeinden zusammen über 20.000 Goldmark zahlen.
Hardenburg standen nach einem gewonnenen Prozess gegen Bayern 20.366 Gulden zu. Hinzu kamen noch die Zinsen, so dass der auszuzahlende Betrag 39.000 Gulden ausmachte. Der Gemeinderat und die Bürgerversammlung beschlossen im Dezember 1865, diesen Betrag, der den berechtigten Bürgern anheimgefallen wäre, der Gemeinde zu überlassen mit der Bedingung , dass er für alle Zeiten erhalten bleibe. Ferner wurde beschlossen, dass der 28. Dezember alljährlich festlich begangen werden soll. Die Schulkinder sollten an diesem Tag Brezeln und die Armen Brot erhalten. Auch sollte über die Bedeutung dieses Tages in der Festansprache berichtet werden.
Mit dem Geld erbaute die Gemeinde 1874 die Friedhofshalle und 1911 die Schule. Der damalige Verzicht der Bürger auf die Auszahlung der Entschädigung und damit der Beweis für den großen Gemeinsinn der damaligen Hardenburger, wird erst deutlich, wenn man bedenkt, dass der Anteil von 481 Gulden je Familie dem Zweijahreseinkommen eines Arbeiters entsprach. mps

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Autor:

Franz-Walter Mappes aus Bad Dürkheim

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