Kennzeichnungspflicht Polizeibeamte
Hockenberger wirft Jung Doppelmoral vor
In Baden-Württemberg wird keine allgemeine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte eingeführt. Anders als in anderen Bundesländern, wie etwa auch Rheinland-Pfalz immerhin mit FDP-Regierungsbeteiligung, wo selbst Streifenpolizisten eine Kennzeichnung tragen, wird dies in unserem Land nur 1 600 der rund 30 000 Polizeibeamten betreffen. Lediglich Einsatzkräfte die etwa bei Demonstrationen und Fußballspielen zum Einsatz kommen, sollen einen sichtbaren fünfstelligen Code an der Kleidung tragen auch um Vorwürfe gegen Polizeibeamte im Zweifel entkräften zu können. Ein Großteil der Beamten in Baden-Württemberg ist weiterhin nicht verpflichtet, im Rahmen des täglichen Dienstes Namensschilder oder andere individuelle Kennzeichnungen zu tragen – es ist ihnen aber freigestellt.
Es ist allgemein bekannt, dass diese Kennzeichnungspflicht nicht auf unserem Wunschzettel für diese Koalition stand. Allerdings gilt für uns, dass wir uns an getroffene Vereinbarungen halten.
„Dass nun ebenso wie in Berlin und Rheinland-Pfalz durch die Bundesregierung mit FDP-Beteiligung für die Bundespolizei eine umfassende Individualkennzeichnung geplant ist, wird vom FDP-Landtagsabgeordneten Dr. Christian Jung bewusst verschwiegen, was einmal mehr seine heuchlerische Doppelmoral zeigt“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Ulli Hockenberger.
Er geht im Übrigen davon aus, dass sich die FDP aus Gründen des bloßen Machterhalts im Bund klag- und widerspruchslos an die in der Koalition vereinbarte Kennzeichnungspflicht hält.
Autor:Diane Herkommer aus Bruchsal |
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