Schockanruf in Bruchsal durchschaut: Täter wurde überführt
Bruchsal. Ein 58-jähriger Mann wurde am Donnerstag, 23. März, Opfer eines betrügerischen Schockanrufs. Als er in Sorge um seine angeblich in Untersuchungshaft befindliche Schwester bei der Justizvollzugsanstalt Bremen anrief, stellte er fest, dass sich diese tatsächlich nicht in der vorgetäuschten Haftsituation befand. Daraufhin setzte sich der Angerufene selbständig mit der Polizei in Karlsruhe in Verbindung und konnte über die verbreitete Betrugsmasche aufgeklärt werden. Aufgrund gelungener Zusammenarbeit des Betroffenen mit der Kriminalpolizei konnte am darauffolgenden Tag eine 13-jährige Geldabholerin und ein 23-jähriger mutmaßlicher Hintermann vorläufig festgenommen werden.
Am Donnerstagnachmittag gegen 16 Uhr erhielt der 58-Jährige auf seinem Festnetzapparat einen Anruf eines angeblichen Polizeibeamten aus Bremen. Der Anrufer berichtete, dass die Schwester des Angerufenen einen tödlichen Unfall verursacht habe und forderte den Mann im Zusammenspiel mit einer angeblichen Staatsanwältin auf, eine Kaution von 58.000 Euro zu zahlen, um einen Gefängnisaufenthalt seiner Angehörigen zu verhindern. Im guten Glauben, seiner Schwester aus der misslichen Lage zu helfen, sagte der Betroffene die Zahlung zunächst zu. Die Trickbetrüger erfragten daraufhin die Mobilnummer ihres Opfers und wiesen es an, das Geld für die vermeintliche Kaution bei seiner Bank abzuheben. Nachdem der Mann die Vorbestellung der geforderten Geldsumme bestätigte, sagten die Täter zu, sich am Folgetag für eine Geldübergabe erneut mit ihm in Verbindung zu setzen.
Nachdem der Betroffene im Kontakt zur Polizei Karlsruhe die Täuschung erkannte, wurde das weitere Geschehen durch Beamte der Kriminalpolizei betreut. Auf deren Anweisung sagte der 58-Jährige den Tätern ein Treffen auf einem Parkplatz in der Balthasar-Neumann-Straße in Bruchsal zu. An dem vereinbarten Treffpunkt erschien eine Geldabholerin, die sich als Mitarbeiterin des Amtsgerichts vorstellte. Nach der Übergabe eines Umschlags mit der vermeintlichen Kaution verließ die Geldabholerin den Treffpunkt. Sie konnte durch Polizeibeamte bis zu einem Treffen mit einem 23-jährigen mutmaßlichen Hintermann überwacht und mit diesem gemeinsam vorläufig festgenommen werden.
Der 23-jährige Tatverdächtige wurde am Samstag, 25. März, auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem Haftrichter vorgeführt, der Haftbefehl gegen den Beschuldigten erließ und den Vollzug der Untersuchungshaft anordnete. Die strafunmündige 13-jährige Geldabholerin wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen an ihre Erziehungsberechtigten übergeben. Staatsanwaltschaft Karlsruhe und Polizeipräsidium Karlsruhe
Autor:Jessica Bader aus Mannheim |
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