Abstimmung zur Organspende im Deutschen Bundestag

Foto: privat

Organspenden retten Leben. Doch die Warteliste für Spenderorgane ist lang. Vielen betroffenen Patienten kann nur dann geholfen werden, wenn mehr Menschen bereit sind, nach ihrem Tod ihre Organe zu spenden. Zugleich wirft die Organspende ethische Fragen auf. Sie betreffen Selbstbestimmung und Körperverständnis, Solidarität und Gegenseitigkeit.

Vor dem Hintergrund der Abstimmung im Bundestag habe ich in den vergangenen Monaten intensiv über diese Aspekte nachgedacht. Ich habe auf Veranstaltungen diskutiert, mich mit Ethikern, Ärztinnen und Organspendebeauftragten ausgetauscht, zudem mit Betroffenen und Menschen aus meinem engeren Freundeskreis gesprochen. Auch in meiner Familie habe ich erfahren, was es bedeutet, wenn eine nahestehende Person auf ein Spenderorgan wartet.

Nach Abwägung der Argumente bin ich zum Entschluss gekommen, für die Entscheidungslösung zu stimmen und die doppelte Widerspruchslösung abzulehnen. Letztendlich halte ich die Widerspruchslösung für einen zu großen Eingriff des Staates in das Persönlichkeitsrecht seiner Bürgerinnen und Bürger. Ich finde, dass sich jede und jeder Einzelne aktiv entscheiden sollte, ob sie oder er Organe spenden möchte. Die Widerspruchslösung hingegen macht jeden Menschen, der zu Lebzeiten nicht aktiv widerspricht, zu einem potenziellen Spender. Heribert Prantl schrieb in der Süddeutschen Zeitung treffend dazu: „Der Mensch gehört nicht dem Staat, er gehört sich selbst. Der Staat darf mir meinen Körper nicht wegnehmen...Er darf es nicht einmal zum allerbesten Zweck, auch nicht, um einen Mangel an Spenderorganen zu beheben und Leben zu retten.“ Ich teile die Auffassung, dass Schweigen nicht als Willenserklärung und automatisch als Zustimmung gelten sollte.

Würde ein Angehöriger von uns sterben, der zu Lebzeiten nicht über eine Organspende entschieden hat, stünden wir womöglich vor der Frage, ob wir seine Organe freigeben wollen. Wir würden uns vermutlich fragen: was hätte der Tote für richtig befunden? Und womöglich auch: warum nur hat er nicht selbst entschieden, so dass ich diese schwierige Frage nun beantworten muss? In solchen Fällen müssen Angehörige entscheiden. Grundsätzlich sollte die Organspende jedoch das Ergebnis einer bewussten Entscheidung zu Lebzeiten sein. Dazu gehört für mich auch die Freiheit, sich heute nicht entscheiden zu müssen und dieser Entscheidung einen längeren Zeitraum einzuräumen.

Zugleich sehe ich die gut gemeinte Absicht hinter der Widerspruchslösung, die Zahl der Spenden zu erhöhen. Denn klar ist, dass wir angesichts der Zahl an wartenden Patientinnen und Patienten eine höhere Spendenbereitschaft brauchen. Staat und Ärzte sollten die Menschen daher regelmäßig mit dieser Frage zu konfrontieren. Egal, ob bei Arztbesuchen oder im Bürgeramt: Immer wieder sollte aufgeklärt und darum geworben werden, sich mit dem Thema Organspenden auseinanderzusetzen und zu Lebzeiten eine Entscheidung zu treffen.

Die Diskussion mit Expertinnen und Experten und jungen Studierenden im letzten Jahr hat mir zudem deutlich gemacht, welche teils gravierenden Lücken unser System hat. Studierenden wird das Thema Organspende im Studium nur unzureichend vermittelt. Noch immer sind Erkennungs- und Meldedefizite von Hirntoten in den Krankenhäusern vorhanden. Doch wenn diese von Beginn an aus finanziellen oder organisatorischen Gründen für eine Organspende nicht in Betracht gezogen oder wenn diese verstorbenen Menschen niemals registriert wurden, dann hilft den wartenden Patienten (zu denen wir alle irgendwann gehören könnten) auch keine doppelte Widerspruchslösung. Wir sollten daher aus den Erfahrungen anderer Länder lernen, um die Organisation des Systems sowie die Abläufe in Krankenhäusern zu verbessern.

Wichtig ist auch, dass wir in einigen Jahren prüfen, wie sich die Zahl der Organspenden entwickelt hat. Es geht darum, Leben zu retten – und sich immer wieder zu hinterfragen, wie das am besten gelingen kann.

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Autor:

Danyal Bayaz aus Bruchsal

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